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Schockbilder auf Zigarettenschachteln müssen nicht für jeden ersichtlich sein

Auf Zigarettenschachteln müssen auf Vorder- und Rückseite Schockbilder abgebildet sein. Diese werden jedoch in vielen Supermärkten mit Vorsteckkarten an den Automaten versteckt, so dass jetzt ein Verein dagegen klagte.

Im Supermarkt müssen Kunden häufig auf den Knopf für eine bestimmte Schachtel Zigaretten drücken, diese kommt dann automatisch aufs Kassenband. Dabei sehen sie am Automaten oft nur vorgesteckte Karten mit Infos zu Marke und Preis. Die Schockbilder von verfaulten Zähnen, schwarzen Lungen und Krebsgeschwüren sind nicht zu sehen. Deshalb hat jetzt der Münchener Verein Pro Rauchfrei gegen dieses Vorgehen geklagt.

Zigarettenautomat gehört nicht zur Verkaufsverpackung

In dem aktuellen Urteil des Münchener Landgerichts hieß es allerdings, dass mit den Schockbildern an der Kasse nicht alle Kunden „belästigt“ werden müssen. Die Präsentation der Produkte in den Automaten ist demnach keine Verkaufsverpackung, so dass hier keine Schockbilder gezeigt werden müssen. Die Kammer unter Vorsitz des Richters Wolfgang Gawinski folgte damit den Argumenten der Tabakbranche.

Tatsächlich soll die Maßnahme der EU, große Schockbilder auf Zigarettenpackungen abzubilden, dazu beigetragen haben, die Zahl der Raucher zu senken. Die Bilder müssen mindestens zwei Drittel der Vorder- und Rückseite bedecken und mit Warnungen, wie etwa „Rauchen ist tödlich“ kombiniert werden.

Laut Münchener Urteil wäre es nur illegal, wenn die Schockbilder auf den Packungen selbst abgeklebt würden. Die Schockbilder-Regelungen gelten laut Meinung der Richter jedoch nicht für den Verkaufsautomaten. Die Kunden werden demnach nicht in die Irre geführt, da sie die Bilder ja noch vor dem Bezahlen zu Gesicht bekommen.

Grundlagen des Münchener Falls

Der Verein Pro Rauchfrei hatte gegen zwei Münchener Edeka-Supermärkte geklagt. Dabei gibt es in Deutschland über 300.000 Zigarettenautomaten, die die Gesundheitsgefahren eben nicht auf den ersten Blick ersichtlich werden lassen. Zwar hatten die Bundesländer zuletzt erwogen, die Aufsteller zu entsprechenden Hinweisen zu zwingen, dies aber (noch) nicht in die Tat umgesetzt.

Das aktuelle Urteil aus München, das noch nicht rechtskräftig ist, könnte aber wegweisend für die gesamte Branche sein. Trotzdem hatte Pro Rauchfrei schon vor der Urteilsverkündung angekündigt, dass man im Zweifel bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen wolle.

Quelle: dpa

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