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Regenwette, WM-Wette – was ist illegales Glücksspiel, was ist erlaubte Werbung?

Werbeaktionen können nicht nur vielseitig, sondern auch skurril sein, wie etwa die Regenwette des Möbelhauses Mahler. Diese bewegt deutsche Gerichte seit nunmehr drei Jahren. In dem Angebot hieß es: Fallen an einem bestimmten Tag am Stuttgarter Flughafen zwischen 12 und 13 Uhr mindestens drei Millimeter Regen pro Quadratmeter, so erhalten alle Kunden ihr Geld zurück, die im Aktionszeitraum bei Möbel Mahler für mehr als 100 Euro eingekauft haben.

Diese Idee war werbewirksam, kurbelte die Verkaufszahlen und den Umsatz des Möbelhauses deutlich an. Allerdings hatten die Behörden von Baden-Württemberg etwas dagegen. Sie sahen diese Regenwette als illegales Glücksspiel an. Sie argumentieren, dass die Kunden mit dem Kaufpreis ein „Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance“ gezahlt hätten. Das Möbelhaus wehrte sich gegen diesen Vorwurf, verwies darauf, dass die Kunden neben der Gewinnchance auch echte Waren erhalten haben.

Die ersten Instanzen entschieden zugunsten der Regenwette

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erhielt das Möbelhaus bereits Recht. Die Regenwette ist den Richtern zufolge kein illegales Glücksspiel. Jetzt soll das Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 7.13 entscheiden, ob die Regenwette legal oder illegal ist.

Der Rechtsanwalt Christian Mayer von der Kanzlei Noerr vertritt das Möbelhaus Mahler und zeigt sich zuversichtlich. Er betont, dass das Möbelhaus kein Spiel veranstaltet habe, sondern einen ernsten wirtschaftlichen Zweck verfolgt hätte. Es wollte Möbel verkaufen. Nun hofft Anwalt Mayer, dass auch die Richter dies so sehen und eine Grundsatzentscheidung treffen. Darin soll festgelegt werden, dass derartige Werbeaktionen eben nicht als Glücksspiel zu bewerten seien.

Das Urteil kann sich vor allem auf Angebote zur Fußball WM auswirken

Das Urteil kann sich auf zahlreiche andere Angebote auswirken. Ob das Möbelhaus auf eine weiße Weihnacht wettet, ob die deutsche Bahn eine Bahncard ausgibt, die für zwölf Monate kostenfrei gewährt wird, wenn man den Weltmeister der Fußball WM 2014 vorhersagt oder ob Media Markt die bereits gezahlten Kaufpreise zurück gewährt, wenn man die richtige Finalpaarung für die Fußball WM 2014 tippt. Andere Unternehmen locken mit noch kurioseren Angeboten. Finanzinstitute etwa vergeben Extra-Zinsen, wenn WM-Tore für Deutschland fallen.

Sollten sich die Richter vor dem Bundesverwaltungsgericht jetzt gegen die Entscheidungen der Vorinstanzen stellen, wäre das das Aus für viele solcher Angebote in der Zukunft. Rechtsanwalt Mayer hält solch eine Entscheidung aber nicht für wahrscheinlich, da sie doch sehr weltfremd wäre.

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