Ab dem gilt die gesetzliche Pflicht der starken Kundenauthentifizierung für Banken. Das heißt, dass Kunden sich stets mit zwei von drei möglichen Faktoren für das Onlinebanking identifizieren müssen. Das gilt sowohl für Onlineüberweisungen, als auch für das Einloggen ins Konto selbst.
Welche Faktoren kommen fürs Onlinebanking in Betracht?
Möglich sind etwa körperliche Merkmale, wie ein Fingerabdruck. Auch eine PIN oder das eigene Smartphone können in Betracht kommen. Die drei Faktoren werden als „Sein“, „Wissen“ und „Besitz“ bezeichnet. Die
Bei diesem Verfahren gibt es eine nummerierte Liste von TANs. Für eine Überweisung etwa wird eine bestimmte TAN abgefragt, die eingegeben werden muss. Künftig sollen alle
Auch Kartenzahlungen im Internet sind von den Änderungen betroffen. Hier wird man sich künftig ebenfalls mit zwei Faktoren identifizieren müssen.
Welche Alternativen zur iTAN-Liste gibt es?
Die meisten Banken haben bereits mehrere Alternativen zur iTAN-Liste entwickelt. Bei den Verfahren
Wer kein internetfähiges Handy hat, kann zudem das
Was bringen die neuen TAN-Verfahren?
Die neuen TAN-Verfahren sind grundsätzlich aufwändiger als die bisherigen Varianten. Laut der Zeitschrift „Finanztest“, die für die Ausgabe 8/2019 die Angebote von 22 Kreditinstituten unter die Lupe genommen hat, sind die Verfahren aber auch sicherer als die bisherigen Möglichkeiten. So könnten Hacker, selbst wenn sie Zugang zu den Zugangsdaten fürs Onlinebanking oder den Kreditkartendaten erhalten, ohne Zugriff auf ein Smartphone oder ein TAN-Gerät keine Überweisungen mehr tätigen. Der Missbrauch von Zahlungsdaten wird so deutlich erschwert, lautet das eindeutige Urteil.
Quelle: dpa
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