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Onlinebanking verabschiedet sich von iTAN

Nur noch wenige Wochen ist das Onlinebanking mit dem iTAN-Verfahren möglich. Bankkunden sollten sich jetzt schon informieren, welche Alternativen sie haben.

Ab dem gilt die gesetzliche Pflicht der starken Kundenauthentifizierung für Banken. Das heißt, dass Kunden sich stets mit zwei von drei möglichen Faktoren für das Onlinebanking identifizieren müssen. Das gilt sowohl für Onlineüberweisungen, als auch für das Einloggen ins Konto selbst.

Welche Faktoren kommen fürs Onlinebanking in Betracht?

Möglich sind etwa körperliche Merkmale, wie ein Fingerabdruck. Auch eine PIN oder das eigene Smartphone können in Betracht kommen. Die drei Faktoren werden als „Sein“, „Wissen“ und „Besitz“ bezeichnet. Die zweite europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) tritt ab September in Kraft. Aktuell entsprechen viele der Authentifizierungsmethoden den neuen Richtlinien bereits. Lediglich das iTAN-Verfahren, also die TAN-Liste auf Papier, gilt dann nicht mehr als sicher und wird abgeschafft.

Bei diesem Verfahren gibt es eine nummerierte Liste von TANs. Für eine Überweisung etwa wird eine bestimmte TAN abgefragt, die eingegeben werden muss. Künftig sollen alle Onlineüberweisungen mit einer eigens generierten TAN abgewickelt werden. Ausnahmen gelten für TAN-freie Überweisungen von Kleinbeträgen.

Auch Kartenzahlungen im Internet sind von den Änderungen betroffen. Hier wird man sich künftig ebenfalls mit zwei Faktoren identifizieren müssen. Kreditkarten- und Prüfnummer alleine reichen dann nicht mehr aus. Selbst der Zugang zum Onlinebanking muss ab September 2019 einen zweiten Faktor beinhalten.

Welche Alternativen zur iTAN-Liste gibt es?

Die meisten Banken haben bereits mehrere Alternativen zur iTAN-Liste entwickelt. Bei den Verfahren BestSign oder ChipTAN benötigen Bankkunden ein kostenpflichtiges Zusatzgerät. Für das PhotoTAN-Verfahren kommt oft eine gratis App fürs Smartphone in Betracht. ChipTAN und PhotoTAN sorgen dafür, dass ein Gerät eine TAN dynamisch erzeugt. Bei BestSign ist auch eine Überweisung ohne sichtbare TAN möglich.

TAN-Generatoren kosten, abhängig von der ausgebenden Bank, zwischen neun und 35 Euro. QR-TAN und AppTAN sind Verfahren, die ohne zusätzliche Geräte auskommen. Meist wird dafür eine App auf dem Smartphone als Generator genutzt.

Wer kein internetfähiges Handy hat, kann zudem das SMS-TAN-Verfahren nutzen. Die TAN wird mittels SMS übertragen. Allerdings gilt dieses Verfahren mittlerweile ebenfalls als veraltet und wird deshalb nicht mehr von allen Banken angeboten.

Was bringen die neuen TAN-Verfahren?

Die neuen TAN-Verfahren sind grundsätzlich aufwändiger als die bisherigen Varianten. Laut der Zeitschrift „Finanztest“, die für die Ausgabe 8/2019 die Angebote von 22 Kreditinstituten unter die Lupe genommen hat, sind die Verfahren aber auch sicherer als die bisherigen Möglichkeiten. So könnten Hacker, selbst wenn sie Zugang zu den Zugangsdaten fürs Onlinebanking oder den Kreditkartendaten erhalten, ohne Zugriff auf ein Smartphone oder ein TAN-Gerät keine Überweisungen mehr tätigen. Der Missbrauch von Zahlungsdaten wird so deutlich erschwert, lautet das eindeutige Urteil.

Quelle: dpa

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