Das mit Spannung erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist zur Zufriedenheit der EU-Länder ausgefallen. Unter dem Aktenzeichen EuGH C-573/12 ist entschieden worden, dass Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen nicht gefördert werden muss, wenn er nicht im eigenen Land hergestellt wurde. Damit atmet die Politik in Deutschland auf, denn bei einer anderen Entscheidung hätte das gerade erst veränderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den Import von Ökostrom geöffnet werden. Die Richter bestätigten zwar, dass die Förderung nur national hergestellten Ökostroms den freien Warenverkehr in der EU einschränke, allerdings sei dies aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes erforderlich.
Erzeuger von Ökostrom aus Windkraft erhält keine Förderung
Ein Windkrafterzeuger, der seine Anlagen auf den Aland-Inseln Finnlands hat, hatte geklagt. Er hatte schwedische Förderzertifikate beantragt, diese aber nicht erhalten, weil die Windkraftanlagen sich nicht auf dem Staatsgebiet Schwedens befunden haben. Die Gegner hatten gefürchtet, dass durch eine Öffnung der Fördermöglichkeiten für Ökostrom aus dem Ausland ein riesiger Ansturm auf die nationalen Förderprogramme einzelner Länder entstehen könnte.
Deutschland ist froh, keinen Ökostrom aus dem Ausland fördern zu müssen
Auch in Deutschland zeigte man sich über das Urteil mehr als nur erfreut. Götz Reichert, der Fachbereichsleiter des Thinktank Centrums für Europäische Politik in Freiburg meint, dass das Urteil richtig ist. Andernfalls hätten Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien die großzügigen Fördermöglichkeiten in Deutschland voll ausgeschöpft. In der Folge hätten die Stromkosten für die Verbraucher drastisch ansteigen müssen.
Reichert betont weiterhin, dass diese Förderungen nur deshalb in Deutschland so hoch ausfallen könnten, weil man eben ausländischen Ökostrom nicht mit fördern wolle. Nur so lassen sich die Kosten für das System und das System als solches korrekt kontrollieren und steuern. Dieser Ansicht folgte nun auch der EuGH.
Damit stellt er sich gegen ein Rechtsgutachten des EU-Generalanwalts Yves Bot, das dieser bereits im Januar vorgestellt hatte. Demnach hätten die Förderungen auch für Ökostrom aus dem Ausland gezahlt werden müssen, um eben den zugesicherten freien Warenverkehr in der EU nicht zu gefährden.
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