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Aktuell noch keine Anzeichen für Engpässe bei der Gasversorgung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz betont in der offiziellen Pressemeldung, dass die derzeit die Gasversorgung für alle Verbraucher in Deutschland nicht gefährdet ist. Die Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas zielt darauf ab, die Lage bei den Gaslieferungen sowie in den Tanks und Netzen intensiver zu überwachen. Eigens dafür sieht der Artikel 11 der EU-Verordnung 2017/1938 die Etablierung eines speziellen Krisenstabs vor. Die Regelungen dieser Verordnung greifen bereits dann, wenn es verlässliche Hinweise auf eine mögliche Verschlechterung der Versorgungslage gibt. Das ist aktuell der Fall, nachdem Putin mehrfach damit gedroht hat, die Gaslieferungen einzustellen, falls diese nicht wunschgemäß in Rubel bezahlt werden.
Was geschieht, wenn weitere Stufen aus dem Notfallplan Gas notwendig werden?
Wenn aus Russland kein Gas mehr kommt, müsste die Bundesregierung die Alarmstufe aus dem Notfallplan Gas aktivieren. Das zwingt die landesinternen Gasversorger zur Optimierung ihrer Lastflüsse sowie den Rückgriff auf andere Möglichkeiten der Beschaffung. Zudem wird in der Alarmstufe Gas die Anforderungen externer Regelenergie möglich. Ein Beispiel dafür ist der Bezug von Elektroenergie aus anderen EU-Ländern mit dem Ziel, den Verbrauch in Gaskraftwerken zu senken. Außerdem kann die Bundesregierung nach der Aktivierung der Alarmstufe die Nutzung der nationalen Gasreserven in den Speichern erlauben.
Was bedeutet die Notfallstufe bei der Gasversorgung in Deutschland?
Sollte die Ausrufung der Notfallstufe nach dem Notfallplan Gas notwendig werden, übernimmt die Bundesnetzagentur die Kontrolle über die Bestände und Lieferungen sowie die Verteilung dieser Ressourcen. Damit werden auch eine Rationierung oder ein Ausschluss vom Gasbezug möglich. Bei der Anordnung solcher Maßnahmen genießen einige Gruppen von Gasverbrauchern einen besonderen Schutz. Dazu zählen neben den Krankenhäusern und Strom-Wärme-Gaskraftwerken auch die privaten Haushalte. Dieser Schutz ist vor allem mit Blick auf den Winter 2022/2023 wichtig. Handlungsbedarf für die Bevölkerung sieht die Bundesregierung jetzt schon. In der Mitteilung zur Aktivierung der Frühwarnstufe fordert das Bundeswirtschaftsministerium jeden Gasverbraucher dazu auf, alle Möglichkeiten zu einer nachhaltigen Reduzierung des Gasverbrauchs zu nutzen.
Quelle: BMWI
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