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Neue Welle von Fakemails zum Urheberrecht im Umlauf

Die Flut an betrügerischen Mails, mit denen die Empfänger zu irgendwelchen Zahlungen aufgefordert werden, reißt nicht ab. Eine Zeit lang ging es den Absendern in der Hauptsache darum, von gutgläubigen Empfängern die Gelder zu kassieren. Nun werden mitvermeintlichen „Abmahnungen“ zur Verletzung des Urheberrechts massenweise Viren verteilt.

Wie sehen die neuen Fakemails mit Viren aus?

Der Text ist sehr schlicht gehalten und kommt von einem vermeintlichen Absender, der auf den ersten Blick tatsächlich an die kurzen Domains eines Ministeriums erinnert. Als Verfasser der Mail wird ein Rechtsanwalt genannt. Die verwendeten Namen unterscheiden sich bei den Mails. Als Basis wird der Paragraf 19a des Urheberrechtsgesetzes genannt. Die Empfänger dieser Mails werden aufgefordert, die im Anhang befindliche Rechnung zu bezahlen.

Die an die Fakemails angehängte cab-Datei darf keinesfalls geöffnet werden!!! Sie enthält einen Schadcode, de sich beim Klick auf die Datei ausführt und einen Virus auf dem Rechner installiert!!!

Die Urheber der Fakemails gehen auf „Dummenfang“

Wer den Inhalt des Paragrafen 19a des Urheberrechtsgesetzes kennt, der dürfte über den Inhalt der Fakemails ohnehin nur lachen. Dieser Passus enthält das Recht zur Veröffentlichung von Werken, nicht aber irgendwelche Angaben zu möglichen Vergehen gegen das Urheberrecht. Außerdem werden Forderungen zu Verstößen gegen das Urheberrecht von den Anwälten grundsätzlich nicht per Mail verschickt, sondern kommen in der Regel als Einschreiben per Post beim Empfänger an. Die einzige Art, mit diesen Fakemails umzugehen, ist, sie in den Papierkorb zu schicken und diesen direkt zu leeren, damit sie nicht durch Unachtsamkeit versehentlich doch angeklickt und der Anhang mit dem Schadcode geöffnet wird.

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