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Maut in Deutschland: LKW-Fahrten werden zu einer teuren Angelegenheit

Bisher gilt die Maut für Lastkraftwagen in Deutschland „nur“ auf den Autobahnen sowie auf ausgewählten Bundesstraßen. Das ließ den Betrieben und Speditionen immer noch die Möglichkeit, die Kosten dadurch zu senken, dass sie auf nicht mautpflichtige Bundesstraßen ausweichen konnten. Doch diese Möglichkeit soll es in Deutschland schon bald nicht mehr geben. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, nach dem für Lastkraftwagen ab Mitte 2018 die Maut auf sämtlichen Bundesstraßen erhoben werden soll. Außerdem soll der Geltungsbereich der Mautpflicht auch auf kleinere Laster ausgeweitet werden. Eine Prüfung der Mautpflicht für Fernreisebusse ist ebenfalls im Gespräch.

Was hat es mit der „Handwerkermaut“ auf sich?

Die Maut auf einigen Bundesstraßen und sämtlichen Autobahnen muss seit Herbst 2015 für Lastkraftwagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen bezahlt werden. Nun wird darüber diskutiert, ob ab 2018 auch Transporter ab einem zulässigen Gesamtgewicht unter die Mautpflicht fallen sollen. Da diese Änderung vor allem die Handwerksbetriebe treffen würde, wird diese eventuelle Erweiterung scherzhaft als „Handwerkermaut“ bezeichnet. Die Entscheidung darüber soll Ende 2017 fallen. Die „Handwerkermaut“ ist jetzt schon heftig umstritten, denn die Zusatzkosten könnten sich deutlich auf die Preise für Handwerkerleistungen auswirken. Für die Ausweitung spricht sich die SPD zu Gunsten einer verbesserten Infrastruktur aus. Die Vertreter der CDU dagegen warnen jetzt schon vor den wirtschaftlichen Folgen.

Verteilung der Maut soll sich ebenfalls ändern

Bisher kassierte der Bund allein die rund 4,5 Milliarden Euro, die pro Jahr bei der Maut eingenommen wurden. Nach den Neuregelungen sollen einen Teil davon nun die Kommunen bekommen. Das betrifft etwa acht Prozent der gesamten Streckenlänge der Bundesstraßen. Sie führen teilweise direkt durch Ortschaften. Diese Bereiche müssen von den betroffenen Kommunen in Ordnung gehalten werden. Deshalb sieht das neue Gesetz zur Maut vor, dass die einzelnen Bundesländer die auf die jeweiligen Streckenabschnitte entfallenden Teile der Mau erhalten sollen. Zuvor werden jedoch die anteiligen Kosten für den Betrieb der Abrechnungssysteme abgezogen.

Quelle: dpa

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