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Landgericht Hamburg: Das Urteil 329 O 105/17 zum Dieselskandal

Bisher haben deutsche Besitzer von Dieselfahrzeugen, bei denen die Abgaswerte manipuliert wurden, etwas neidisch nach Übersee geschaut. Dort gab es teils sehr großzügige Entschädigungen. Nun sorgt ein Urteil für Aufmerksamkeit, welches vom Landgericht Hamburg Mitte März 2018 unter dem Aktenzeichen 329 O 105/17 gefällt hat.

Das Verfahren richtete sich gegen den deutschen Autobauer Volkswagen. Zwar hatten auch bereits einige andere Kläger Erfolg, doch dem aktuellen Urteil wird eine besondere Vorbildwirkung zugeschrieben. Es ist das erste Urteil rund um den Dieselskandal, bei welchem der beklagte Autobauer zum Tausch des manipulierten Fahrzeugs gegen ein Neufahrzeug verurteilt wurde.

Welche Fakten liegen dem Urteil zum Dieselskandal zugrunde?

Der Kläger hatte sich im Jahr 2015 einen VW Tiguan als Neuwagen gekauft. Das Modell gehörte zu den Baureihen, bei welchen die Manipulationen bei den Abgaswerten zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten. Das von Volkswagen angebotene Software-Update ließ der Kläger einspielen. Er befürchtet allerdings, dass durch das umstrittene Update ein schnellerer Verschleiß des Fahrzeugs auftreten könnte. Das sahen die Hamburger Richter offenbar ebenso, denn sie kamen zu der Überzeugung, dass das für den Fahrzeugbesitzer unzumutbar wäre. Deshalb verpflichteten sie Volkswagen zum Umtausch des Fahrzeugs gegen einen Neuwagen ohne Mängel bei den Abgaswerten.

Kann das Hamburger Urteil schon als Vorlage für Forderungen dienen?

Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig, denn es besteht noch die Möglichkeit, dass Volkswagen dagegen beim Hanseatischen Oberlandesgericht vorgehen kann. Das ist auch sehr wahrscheinlich, denn der Autobauer verwies in einem Statement gegenüber dem NDR darauf, dass es eine ganze Reihe von Urteilen anderer Gerichte gibt, bei denen die Fahrzeughersteller den Sieg davongetragen haben. Deshalb sehen die Anwälte von Volkswagen gute Chancen, in der nächsten Instanz auch in diesem Verfahren eine andere Entscheidung zu bekommen. Das heißt, derzeit ist es noch schwierig für die vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzer, ähnliche Forderungen unter Berufung auf das Urteil 329 O 105/17 des Landgerichts Hamburg zu stellen.

Quelle: NDR

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