Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Ladenschlusszeiten künftig auch im Online-Handel?

Derzeit sind Onlineshops eine gute Möglichkeit, auch am Sonntag und an Feiertagen in aller Ruhe shoppen zu können. Die meisten großen Online-Händler bieten eine Bearbeitung der Bestellungen auch am Sonntag an. Genau das ist der Fraktion der Grünen im Landtag von Niedersachsen ein Dorn im Auge. Sie wollen deshalb in ihr Wahlkampfprogramm ein Verbot der Bearbeitung von Online-Bestellungen am Sonntag aufnehmen. Geht es nach ihnen, sollen auch die Callcenter der Online-Händler künftig an Sonntagen nicht mehr besetzt werden dürfen.

Warum soll das Sonntagsverbot für den Online-Handel eingeführt werden?

Der Sonntag gilt als „Tag des Herrn Jesus Christus“ und soll deshalb arbeitsfrei sein. In der Bundesrepublik Deutschland resultiert die Sonntagsruhe bereits aus dem Artikel 140 des Grundgesetzes. Außerdem gelten für Sonntage auch besondere Regelungen in den Ladenschlussgesetzen der einzelnen Bundesländer, in denen eine maximale Zahl verkaufsoffener Sonntage pro Jahr verankert ist. Laut einer Umfrage von GfK aus dem Jahr 2014 werden diese zusätzlichen Verkaufstage von rund zwei Dritteln der Deutschen aktiv genutzt.

Kurioserweise üben aber die Kirchen genau wie die Gewerkschaften Kritik an den Plänen der niedersächsischen Grünen-Fraktion. Sie haben offenbar erkannt, dass durch eine solche Änderung unzählige Arbeitsplätze gefährdet wären. Statistiken zufolge gehört der Sonntag beim Online-Handel zu den bedeutendsten Einkaufstagen, gerade weil die meisten Menschen sonntags nicht arbeiten müssen und Zeit für ihre Einkäufe haben.

Grünen sehen verzerrte Wettbewerbsbedingungen

Stefan Körner, der Chef der Grünen in Niedersachsen, sieht durch die aktuellen Regelungen eine Benachteiligung des niedergelassenen Handels, der nur wenige Sonntage pro Jahr öffnen darf. Das war auch der Grund für die Bildung der „Initiative selbstbestimmter Sonntag“, zu der sich mehrere große Warenhausketten zusammengeschlossen hatten. Ihr Ziel ist es, die für den niedergelassenen Handel geltenden Ladenschlusszeiten komplett zu kippen. Die Warenhäuser sollen ihrer Meinung eigenständig bestimmen dürfen, wann sie öffnen und wann nicht. Nur so wäre hinsichtlich der Rahmenbedingungen eine wettbewerbsrechtliche Chancengleichheit zwischen den Warenhausketten und dem Online-Handel gewährleistet.

Quelle: dpa

About Author