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Krankenkassen üben heftige Kritik am geplanten MDK-Reformgesetz

Den Entwurf zum MDK-Reformgesetz hatte die Bundesregierung am 23. September 2019 vorgelegt. Doch sie trifft damit auf gravierenden Widerstand bei den Krankenkassen.

Bisher ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen in Analogie zu seiner Bezeichnung bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen angesiedelt. Nach den bisher vorgeschlagenen Änderungen durch das MDK-Reformgesetz soll er zu einer unabhängigen Organisation werden, die den Namen Medizinischer Dienst Bund tragen wird. In einer Anhörung im Bundestag am 14. Oktober 2019 machten die Krankenkassen klar, dass sie damit nicht einverstanden sind.

Welche weiteren Änderungen soll das MDK-Reformgesetz bringen?

Mit dem MDK-Reformgesetz und der Änderung der Organisationsstruktur will die Bundesregierung erreichen, dass der MDK nicht mehr direkt von den Krankenkassen und Pflegekassen abhängig ist. Diese Abhängigkeit wurde in jüngster Zeit immer häufiger kritisiert. Zudem soll das MDK-Reformgesetz dafür sorgen, dass alle damit im Zusammenhang stehenden Vorgaben künftig bundesweit einheitlich geregelt werden. Außerdem plant der Gesetzesentwurf eine gemischte Zusammensetzung des Verwaltungsrats der neuen Körperschaft Medizinischer Dienst Bund. Beschäftigte der Krankenkassen und Pflegekassen sowie deren Verbänden dürfen dort künftig nicht mehr tätig werden. Zudem plant der Gesetzesentwurf, auch Patientenvertreter, Verbrauchervertreter und Vertreter der Pflegebedürftigen in den Verwaltungsrat der neuen MD-Organisation aufzunehmen.

Entwurf für MDK-Reformgesetz löst bei Krankenkassen Angst aus

Viele Krankenkassen gaben in der Anhörung an, massive Einbußen zu befürchten. Der Grund dafür ist, dass das neue MDK-Reformgesetz eine Beschränkung des Umfangs der Prüfung von Krankenhausrechnungen vorsieht. Derzeit lassen die Krankenkassen mehr als 17 Prozent aller Krankenhausrechnungen prüfen. Tritt das geplante Gesetz in unveränderter Form in Kraft, ist das künftig nur noch bei maximal 10 Prozent der Abrechnungen möglich. Der Spitzenverband der Krankenkassen befürchtet dadurch Mehrausgaben in Höhe von mehr als 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Außerdem soll es nach dem Gesetzesentwurf den Krankenkassen künftig nicht mehr möglich sein, eventuelle Rückforderungen aus beanstandeten Rechnungen mit aktuellen Forderungen der Krankenhäuser zu verrechnen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hielt dagegen. Sie ist der Überzeugung, dass die Rechnungsprüfungen von den Krankenkassen „als Geschäftsmodell“ zur Erzielung von Einsparungen auf Kosten der Krankenhäuser genutzt werden.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksachen 1118/2019 und 19/13397

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