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Kita-Streiks und Elternrechte am Arbeitsplatz

Little girl playing with animal toys in playroom

Seit Tagen schon streiken Erzieher und Erzieherinnen in Kitas für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen. Doch wie steht es um die Eltern, die mangels Betreuung für den Nachwuchs ihrem Job nicht nachgehen können? Wie sieht die Rechtslage aus? Dürfen sie einfach dem Job fernbleiben?

Seit Tagen ruft die Gewerkschaft ver.di Erzieher und Erzieherinnen dazu auf, ihre Arbeit niederzulegen. Es geht um höhere Löhne, eine bessere Einstufung in bestehende Tarifverträge und mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung. Ca. 330.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kommunaler Einrichtungen beteiligen sich an den Streiks. Etliche Kitas bleiben geschlossen.

Eltern in der Pflicht, für Betreuung zu sorgen

Doch auch wenn die Kita wegen Streik geschlossen bleibt, dürfen Eltern nicht einfach der Arbeit fernbleiben. Das gilt sogar dann, wenn keine Notbetreuung möglich ist. Berufstätige Eltern müssen zunächst alles versuchen, die Kinder anderweitig betreuen zu lassen, wie Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, erklärt.

Ist das nicht möglich, sollten Eltern auf jeden Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Dieser muss umgehend informiert werden, dann dürfen Eltern die Betreuung zu Hause übernehmen. Laut Fachanwalt besteht in diesem Fall grundsätzlich ein Anspruch auf Vergütung. Das regelt der § 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Allerdings kann dieser Paragraf durch einen Tarifvertrag, den Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen werden. Daher sollte stets im Vorfeld das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Vielfach ist in solchen Fällen dann die Arbeit im Home Office eine Alternative.

Bei längeren Streiks wird es schwierig

Wenn allerdings ein Streik entsprechend langfristig angekündigt war, kann es schwierig für Eltern werden. Man geht davon aus, dass die Arbeitnehmer sich auf den Streik vorbereiten konnten. Dann sollte ihnen zuzumuten sein, eine anderweitige Betreuung zu finden. Wenn das trotzdem nicht gelingt, kann es sogar passieren, dass Eltern keine Vergütung für die Zeit zu Hause erhalten.

Quelle: dpa

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