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Kassen übernehmen Kosten von Gesundheits-Apps

Ab dem 01.01.2020 sollen Krankenkassen die Kosten für Gesundheits-Apps übernehmen – sofern ein Arzt diese verordnet hat. Damit soll der erste Teil des digitalen Versorgungsplans von Gesundheitsminister Spahn umgesetzt werden. Kritiker dagegen warnen vor Hackerangriffen.

Weltweit ist Deutschland damit Vorreiter, denn es ist der erste Staat, der Gesundheits-Apps auf Rezept einführt. Der Beschluss dazu ist Teil des Gesetzes zur digitalen Versorgung. Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte, könnten „digitale Lösungen den Patientenalltag konkret verbessern“.

Was sehen die Pläne der Regierung vor?

Laut dem Gesetzentwurf sieht die Regierung vor, dass die Kosten, die für entsprechende Apps entstehen, von den Krankenkassen übernommen werden sollen. Auch sollen Patienten mit dem neuen Gesetz leichter Ärzte finden, die Online-Sprechstunden anbieten. Mediziner dürfen im Zuge der Neuregelungen künftig auch online auf ihrer Website über entsprechende Angebote informieren.

Weitere Neuerungen betreffen den freiwilligen Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Dieser soll künftig auch auf elektronischem Wege möglich sein. Der elektronische Arztbrief soll ebenfalls gefördert werden. Dies soll gelingen, indem das bisher übliche Fax geringer als bisher vergütet wird. Ebenso sollen die Ärzte künftig mehr Möglichkeiten erhalten, sich auf elektronischem Wege auszutauschen.

Bereits im Januar 2020 soll das Gesetz in Kraft treten. Digitale Gesundheitsanwendungen sollen zügig in die Versorgung gebracht werden, Verwaltungsprozesse sollen durch die Digitalisierung vereinfacht werden und Gesundheitsdaten sollen besser für Forschungszwecke genutzt werden können.

Kritik an Spahns Plänen

Allerdings sind nicht alle Ärzte von den Plänen des Gesundheitsministers überzeugt. Bereits im Mai warnten sie in einem offenen Brief davor, dass Hackerangriffe auftreten könnten und die Patientendaten dann nicht ausreichend geschützt wären.

Klaus Reinhardt, seines Zeichens Ärztepräsident, mahnte ebenfalls zu einem behutsamen Vorgehen bei der Einführung neuer digitaler Angebote für Patienten. Der Chef der Bundesärztekammer erklärte in diesem Zusammenhang, dass bei weitem nicht alle Menschen „die gleiche Vertrautheit mit neuen Technologien, zum Beispiel auch wegen ihres Alters“ haben. Er warnte davor, zu schnell zu viel digitalisieren zu wollen. Menschen, die mit den neuen Technologien nicht umgehen können, dürfen nicht vergessen werden, sonst könnte es zu „einer Art Zwei-Klassen-Versorgung“ kommen.

Zudem sei das Angebot an entsprechenden Apps riesig. Sicher gibt es einige sehr gute Anwendungen, aber auch viel Schnick-Schnack, der nicht helfen kann. Deshalb müsse zunächst geprüft werden, ob die Anwendungen keinen Schaden anrichten.

Das Gesundheitsministerium sieht eine Prüfung der Apps vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) vor. Diese soll sich vorwiegend auf die Bereiche Datensicherheit und Datenschutz, sowie Funktionalität erstrecken. Erst nach erfolgter Prüfung sollen die Kosten erstattet werden.

Nach der Überprüfung haben die Hersteller zudem ein Jahr Zeit, nachzuweisen, dass durch die Anwendung die Versorgung der Patienten verbessert werde. Wie hoch die Erstattungen ausfallen und wie viel Geld die Hersteller erhalten, müssen sie mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen aushandeln.

Quelle: AFP

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