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Kartellamt gegen Eventim

Das Bundeskartellamt hat dem Tickethändler und Veranstalter CTS Eventim untersagt, Exklusivvereinbarungen mit Vorverkaufsstellen und Veranstaltern zu treffen. Die Wettbewerbsbehörde teilte jetzt mit, dass es keine Vereinbarungen darüber geben dürfe, dass alle verfügbaren oder zumindest ein Großteil der verfügbaren Tickets ausschließlich über das Portal Eventim.net verkauft werden dürfen.

Nutzt Eventim Marktmacht aus?

Andreas Mundt, Präsident beim Bundeskartellamt erklärte dazu, dass Eventim derzeit das größte Ticketsystem in ganz Deutschland betreibt. Dementsprechend ist das Unternehmen bereits heute marktbeherrschend. Wenn dann noch entsprechende Exklusivvereinbarungen getroffen werden, würde das Unternehmen seine Marktmacht ausnutzen und der Wettbewerb in diesem Sektor hätte keine Chance mehr.

Eventim übt Kritik an der Entscheidung

Eventim selbst übt natürlich Kritik an der Entscheidung der Behörde. Das Unternehmen, das seinen Sitz in Bremen hat, kündigte dementsprechend bereits an, vor Gericht weitere Schritte einzuleiten, um eine Korrektur des Beschlusses zu erreichen.

In der Begründung seitens Eventim hieß es, dass das Bundeskartellamt den lebhaften Wettbewerb im Ticketgeschäft falsch einschätze, um nicht zu sagen, ihn unterschätze. Bei Eventim „bedauert man es sehr“, dass sich die Bundesbehörde nicht „ausreichend mit unseren starken Gegenargumenten auseinandergesetzt hat“. Diese Argumente habe man zudem durch „aktuelle Studien und ökonomische Gutachten gestützt“.

Quelle: dpa

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