Teenie-Schwarm Justin Bieber wurde am 23. Januar 2014 wegen Rasens festgenommen. Unterwegs war der Sänger in einem Lamborghini. Einen Führerschein hatte er nicht bei sich, dafür stand er unter Alkohol- und Marihuana-Einfluss, wie eine Blutuntersuchung bestätigte. Der Festnahme soll sich der 20-jährige Kanadier ebenfalls widersetzt haben, wenngleich er dabei keine Gewalt anwendete.
Nun stand der Prozess an und Justin Bieber darf sich freuen, mit einem blauen Auge davon zu kommen. Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte des Popstars konnten sich darauf einigen, die Anklage fallen zu lassen. Dafür muss Justin Bieber trotzdem einiges tun.
So sieht die Strafe für Justin Bieber aus
Unter anderem hat sich der Popstar verpflichtet, an einem zwölfstündigen Anti-Aggressionskurs teilzunehmen. Dieser wird jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Privatstunden absolviert, damit ein Ansturm der Fans vermieden wird. Auch soll sich Justin Bieber verschiedene Schockvideos ansehen. Darin geht es um Opfer, die bei Unfällen verletzt wurden, wobei diese unter Alkoholeinfluss standen. Außerdem muss Justin Bieber 37.000 US-Dollar an eine gemeinnützige Vereinigung zahlen.
Sowohl die Staatsanwältin Katherine Fernandez als auch die Anwälte von Justin Bieber selbst zeigten sich mit der Einigung zufrieden. Diese sei eine „angemessene Lösung“, heißt es. Wo und wann der Anti-Aggressionskurs stattfinden soll, ist bisher aber nicht bekannt geworden.
Weitere Meldungen
George Lucas wird beim Filmfestival Cannes mit Palme d’Or geehrt
Dennis Quaid: Ein vielbeschäftigter Schauspieler wird 70 Jahre alt
Gore Verbinski: Weltbekannter Regisseur wird 60 Jahre alt