Daten zur
Tatsächliche Zahl der offenen Stellen lag wesentlich höher
Bei der Bewertung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass nicht alle zu besetzenden Stellen an die Arbeitsämter gemeldet werden. Immer mehr Unternehmen erkennen und nutzen die Potenziale der digitalen Jobnetzwerke. Auch die Mitwirkung privater Arbeitsvermittler, persönliche Kontakte sowie die Veröffentlichung von Stellenausschreibungen auf eigenen Websites sowie im Rahmen von Jobmessen oder „Tagen der offenen Tür“ bleibt in der von der Bundesregierung benannten Zahl unberücksichtigt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Bildungsforschung schätzt, dass unter Einbeziehung dieser Art der Mitarbeitersuchen im Jahr 2023 bundesweit durchschnittlich 1,73 Millionen zu besetzende Stellen ausgeschrieben waren. Diese Zahl belegt, dass sich die langwierige und häufig erfolglose Mitarbeitersuche inzwischen von einem punktuellen Problem zu einem flächendeckenden Hemmnis für die deutsche Wirtschaft entwickelt hat.
Welche Trends präsentieren sich bei der Art der Mitarbeitersuche?
Zahlen aus den letzten zehn Jahren zeigen eine interessante Entwicklung. Die Bedeutung der Arbeitsagenturen präsentiert eine sinkende Tendenz. Im Jahr 2025 wurden noch rund 14 Prozent der ausgeschriebenen Stellen über Vermittlungen der Arbeitsagenturen besetzt. In den letzten beiden Jahren waren es nur noch rund 4 Prozent. Stellenanzeigen in Printmedien haben eine ähnliche Entwicklung durchgemacht. Dagegen sind Jobbörsen im Internet auf dem Vormarsch. Nach 12 Prozent im Jahr 2025 trugen sie zuletzt mit 20 Prozent zu den erfolgreichen Stellenbesetzungen bei. Die Mitarbeiterakquise über persönliche Kontakte stieg von 29 Prozent im Jahr 2015 auf zuletzt 37 Prozent. Eine kontinuierlich steigende Tendenz weisen auch die Erfolge der Mitarbeitersuche über eigene Websites aus, während der Anteil der Einstellungen aufgrund von Initiativbewerbungen eine sinkende Tendenz ausweist. Interessant dabei ist, dass immer mehr Unternehmen verschiedene Wege der Mitarbeitersuche parallel zueinander nutzen. In den meisten Fällen sind es mindestens drei unterschiedliche Suchvarianten.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/10904
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