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Google reagiert auf das Urteil EuGH C13131/12 zur Zwangslöschung von Daten

Es ist gerade einmal ein paar Tage her, dass Google bei einer Verhandlung vor dem EuGH unter dem Aktenzeichen EuGH C-13131/12 ein Urteil bekam, aus dem sich eine Verpflichtung zur Deindexierung personenbezogener Daten auf Antrag des Betroffenen ergab. Google hat auf das Urteil bereits reagiert und bietet dafür ein spezielles Formular an, welches hier abgerufen werden kann.

Der Antrag auf die Datenlöschung wird den Betroffenen einfach gemacht

Wer als Deutscher betroffen ist, bekommt von Google den Support zum Löschungsantrag sogar in Deutsch. Rechtskenntnisse sind zum Ausfüllen des Google-Löschungsantrags nicht notwendig. Das interaktive Formular ist binnen weniger Minuten ausgefüllt und lässt sich direkt online abschicken. Der Support von Google erklärt sehr detailliert, in welchen Fällen ein Antrag auf Löschung der Daten aus der eigenen Suchmaschine überhaupt möglich ist. Weitere Maßnahmen wurden bereits angekündigt. Dabei verspricht Google, künftig deutlich enger mit den Datenschutzbehörden der Europäischen Union zu kooperieren.

Interessante Reaktionen auf das Urteil des EuGH zur Datenlöschung

An einigen Stellen sind private Umfragen zu dem Urteil gegen Google im Internet zu finden. Deren Ergebnisse sind sehr interessant. Rund die Hälfte der Voter ist der Meinung, dass dieses Urteil völlig richtig ist. Ein knappes Viertel der Voter hat Bedenken zu dem EuGH-Urtiel gegen Google. Sie befürchten, dass dadurch eine persönlich gesteuerte Zensur möglich wird. Hier scheinen vor allem fehlende Informationen eine Rolle zu spielen. Das Urteil des EuGH bezieht sich vorerst lediglich auf die Einträge zu Privatpersonen. Personen des Öffentlichen Lebens sind von dem Urteil EuGH C-13131/12 zur Datenlöschung nicht betroffen.

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