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Gesetzesentwurf stellt Korruption bei Ärzten unter Strafe

Bisher brauchten Ärzte sich keine Gedanken über mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu machen, wenn sie aufgrund gewährter Vorteile nur die Präparate einzelner Pharmaunternehmen verschrieben haben. Das galt auch dann, wenn sie ihren Patienten in den Überweisungen trotz des bestehenden Rechts auf die freie Arztwahl Vorschriften machten, an welche Kliniken sie sich zu wenden hatten. Das soll sich nach einem aktuellen Gesetzesentwurf vom Bundesjustizminister Heiko Maas demnächst ändern. Ursache für den Gesetzesentwurf ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2012. Damals wurde festgestellt, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, nach der Korruption bei Ärzten strafrechtlich verfolgt werden kann. Danach mussten die Staatsanwaltschaften mehrere Hundert Verfahren mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit gegen Vertreter des Gesundheitswesens einstellen. Dass die neuen Bestimmungen im Strafrecht erst jetzt kommen, ist in der bisherigen Verweigerung der Zustimmung durch die FDP begründet.

Welche Strafen sieht der Gesetzesentwurf vor?

Der neue Gesetzesentwurf sieht nur für Ärzte eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft vor, wenn ihnen Korruption nachgewiesen werden kann. Diese Regelungen sollen auf alle Berufsgruppen angewendet werden, die etwas mit dem Gesundheitssystem zu tun haben. Der Straftatsbestand ergibt sch bei Korruption nicht nur auf Seiten der Ärzte, Therapeuten und Apotheker. Auch die Vertreter der Pharmakonzerne, die Kliniken und Patienten, die den Ärzten Gegenleistungen anbieten, sollen nach dem neuen Gesetz bestraft werden können. Diese Ergänzung des deutschen Strafrechts war bereits ein Bestandteil des Koalitionsvertrags zwischen de CDU und der SPD nach den letzten Wahlen.

Vertrauen in das Gesundheitswesen soll durch das neue Gesetz gestärkt werden

Auf die bestehende Gesetzeslücke hatten sowohl die Krankenkassen als auch die Gesundheitsexperten hingewiesen. Sie kritisierten, dass dadurch das Vertrauen in das gesamte deutsche Gesundheitswesen erschüttert wird, da sie sich nie sicher sein können, ob ihnen ihr Arzt auch wirklich das bestmögliche Präparat verschreibt, oder zu dem greift, bei dem er die größten Vorteile bekommt. Justizminister Heiko Maas sieht hier vor allem die Gefahr, dass der Ruf eines kompletten Berufsstands durch das Verhalten einzelner Ärzte, Apotheker und Therapeuten nachhaltig geschädigt werden kann.

Quelle: Frankfurter Rundschau

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