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EU überprüft Preispolitik von Disneyland Paris

Die Vorwürfe gegen den Vergnügungspark Disneyland Paris mehren sich. Jetzt geht die EU ihnen nach. In den Vorwürfen heißt es, dass Gäste aus Deutschland und anderen Ländern höhere Eintrittspreise als Franzosen zahlen müssten. Diese Ungleichbehandlung würde gegen geltendes EU-Recht verstoßen und soll jetzt überprüft werden.

Wie die „Financial Times“ berichtet, sei ein Fall bekannt geworden, bei dem Franzosen für ein Premium-Buchungspaket nur 1.346 Euro zahlen mussten. Für Briten veranschlagte Disneyland Paris für das gleiche Paket 1.870 Euro und Deutsche mussten sogar 2.447 Euro zahlen. Wie eine Kommissionssprecherin mitteilte, prüfe man gerade einige Beschwerden, von denen sich viele gegen Disneyland Paris richteten. Der Vergnügungspark könnte mit dieser Preispolitik nämlich gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

Wie sieht die Rechtslage im Fall Disneyland Paris aus?

Günter Hörmann, Geschäftsführer bei der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass man rein rechtlich für Tickets die gleichen Preise zahlen müsste, egal, ob man aus Frankreich oder Deutschland komme. Allerdings gibt es keinen Anspruch auf den Vertragsabschluss, so dass sich dieses Recht in der Praxis schwer umsetzen lassen dürfte. Daher müssten Verbraucher in aller Regel zunächst den höheren Preis zahlen und die Differenz im Nachhinein über das Klageverfahren auf Schadenersatz zurück verlangen. Genau dies macht aber in der Praxis kaum jemand.

Viele Urlauber haben schon einmal das Gefühl gehabt, für Pizza, Hotel oder Dienstleistung mehr zahlen zu müssen, als die Einheimischen. Doch zur Wehr setzen kann man sich meist nur schlecht. Am besten ist es, sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen zu wenden. Diese kennen sich nicht nur mit dem Reiserecht, sondern auch mit dem europäischen Wettbewerbsrecht aus. Entsprechende Beschwerden können von den Beratungsstellen an die zuständigen Stellen weiter geleitet werden – wie es jetzt auch im Falle von Disneyland Paris geschehen ist.

Lucia Caudet, die Pressesprecherin der Europäischen Kommission für den Binnenmarkt, erklärte, dass viele der Beschwerden von den nationalen Verbraucherzentralen kommen. Demnach wird den Konsumenten von Waren oder Dienstleistungen in anderen Ländern oft der bestmögliche Preis verwehrt.

Agieren andere Vergnügungsparks ähnlich wie Disneyland Paris?

Verbrauchern stellt sich nach Bekanntwerden des Falls nicht zu Unrecht die Frage, ob vielleicht auch Legoland in Dänemark oder der Europapark in Baden-Württemberg eine ähnliche Preispolitik betreiben. Wie Caudet erklärt, liegen bisher aber keine Hinweise auf andere Parks mit ähnlich vielen Besuchern aus ganz Europa vor, die Ticketpreise von der Staatsangehörigkeit abhängig machen.

Wird diese bei der Buchung abgefragt, werden den Konsumenten oft spezielle Angebote unterbreitet. Zwar ist das nach der EU-Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Artikel 20, ebenfalls verboten, kommt aber in der Praxis häufig vor.

Die Diskriminierung, so Caudet, findet auf vielfältige Weise statt. So werden Besucher auf einer Internetseite auf eine länderspezifische Seite umgeleitet, auf der weniger attraktive Preise zu finden sind oder es werden bestimmte Länder von der Belieferung mit Waren ausgeschlossen. Zwar ist die unterschiedliche Preisgestaltung für verschiedene Länder nicht generell illegal, aber der Fakt, dass der Kauf von Waren aus dem Ausland zu günstigeren Preisen verwehrt wird, ist nicht erlaubt.

Was sagt Disneyland Paris zu den Vorwürfen

Bisher wurde Euro Disney, der Betreiber von Disneyland Paris, von offizieller Seite noch nicht über die Vorwürfe informiert. Weder die französische Regierung noch die EU-Kommission sahen dafür bisher einen Anlass. Trotzdem sei man bereit, seine Preispolitik „sehr transparent“ offenzulegen, so Vizepräsident Julien Kauffmann.

In seinen Ausführungen betont Kauffmann zudem, dass die Preise für Reisen ins Disneyland Paris europaweit gleich seien. Unterschiede könnten sich lediglich durch Sonderangebote und Werbeaktionen ergeben, die nicht in jedem Land gleichermaßen angeboten würden. Diese Tatsache begründete Kauffmann damit, dass die Bedürfnisse, Reisegewohnheiten und ähnliches sich von Land zu Land unterschieden. Italien oder Spanien seien prädestiniert für Angebote, bei denen Verpflegung und Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bereits im Reisepreis enthalten seien. Bei den Franzosen dagegen findet die Anreise oft mit dem eigenen Auto statt, so dass hier günstigere Preise für die Unterkunft gelten würden. Zudem würden die Franzosen oft erst vier bis sechs Wochen im Voraus buchen, während Briten etwa sechs bis zwölf Monate im Voraus buchten.

Ebenfalls könnten die Verbraucher die Preise für die einzelnen Länder vergleichen, da man bei Disneyland Paris die Seiten anderer Länder nicht blockiere. Wolle dann jemand ein Angebot aus einem anderen Land nutzen, so könne dies durch einen Anruf bei der Hotline realisiert werden. Ob das nun eine Preisdiskriminierung ist oder nicht, müssen jetzt Frankreich und die EU-Kommission überprüfen.

Quelle: Spiegel

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