Zur Frage, wie hoch die Gefahren der
Welcher Anteil beruft sich nicht auf die Beweislastumkehr?
48 Unternehmen waren bereit, konkrete Angaben zu machen. Die Resultate sind sehr interessant. Bei zwei Dritteln dieser Unternehmen haben die Kunden gute Chancen, ihre Reklamationen innerhalb einer Frist von zwei Jahren ohne großen Aufwand durchsetzen zu können. Zu diesen positiven Beispielen gehören nach den Angaben der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen H&M, Jack Wolfskin, Rossmann, Lidl, Aldi-Nord, Tchibo und Amazon. Jack Wolfskin schnitt bei der Auswertung am besten ab, denn dort können Garantieansprüche ohne Beweislastumkehr bei Käufen unter Vorlage der Kundenkarte sogar in einer Frist von drei Jahren ab Kaufdatum geltend gemacht werden.
Bei einigen Anbietern müssen die Kunden genauer hinschauen, denn einige Anbieter machen Unterschiede nach der Art der Produkte oder dem Verkaufspreis. Dazu zählt sich beispielsweise QVC, wo die Durchsetzung von Reklamationsansprüchen für höherwertige Artikel (ab 500 Euro) einfacher als bei Artikeln mit einem Verkaufspreis von weniger als 500 Euro ist. 16 Anbieter gaben in der Umfrage an, generell die Vorgehensweise der Beweislastumkehr anzuwenden. Als konkrete Beispiele benennt die Verbraucherzentrale NRW Adidas, Ikea, Baur, Bonprix, Mediamarkt und Saturn sowie WMF und Manufactum.
Was bedeutet die Beweislastumkehr für die Kunden?
Die Beweislastumkehr für Reklamationen aus dem Einkauf von Dingen, die unter das Sachenrecht fallen, resultiert aus dem Paragrafen 477 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er besagt, dass ein binnen sechs Monaten nach dem Kauf auftretender Mangel vermutlich schon beim Kauf vorhanden war. Das heißt, diese Rechtsnorm stellt die Vermutung auf, dass bei danach auftretenden Mängeln andere Ursachen verantwortlich sind. Auf der Basis dieses Paragrafen können sich Händler und Hersteller bei der Abwehr von Reklamationen nach dem Ablauf von sechs Monaten auf die Beweislastumkehr berufen. Dabei muss der Kunde zweifelsfrei beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Das gestaltet sich in der Praxis ziemlich schwierig. Für die Kunden ist außerdem kaum zu erkennen, ob die Anbieter den Paragrafen 477 BGB anwenden oder nicht. Die meisten Händler verweisen lediglich pauschal auf die gesetzliche Frist von zwei Jahren oder auf die Garantieversprechen der Hersteller.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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