In der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt soll das Einkaufszentrum „Thüringen-Park“ am 01. Mai 2016 seine Pforten öffnen dürfen. Die Gewerkschaft Verdi sieht das natürlich kritisch. Bereits am Freitag hat sie deshalb Klage beim Gericht eingereicht, die sich gegen die sonntäglichen Ladenöffnungen in Erfurt richtet. Die Gewerkschaft begründet dies damit, dass „vier Sonntagsöffnungen im Stadtzentrum und 17 weitere in Erfurter Ortsteilen nicht mehr dem zwingend geforderten Ausnahmecharakter von Sonntagsöffnungen entsprechen“.
Streit um Ladenöffnungen am Tag der Arbeit auf dem Höhepunkt
Mit der jetzt eingereichten Klage erreicht der schon lange schwelende Streit um Ladenöffnungen am Tag der Arbeit einen neuen Höhepunkt. Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Thüringen, hat bereits am Donnerstag die geplanten verkaufsoffenen Sonntage am 01. Mai in Erfurt und Suhl als „zynisch“ bezeichnet.
Verdi kündigte bereits vor Wochen an, auch gegen die Ladenöffnungen in Suhl am 01. Mai notfalls gerichtlich vorzugehen. In Erfurt soll zunächst ein Eilverfahren angestrebt werden. Die Gewerkschaft erhofft sich im Ergebnis, dass die Rechtsverordnung zu Sonntagsöffnungen in der Landeshauptstadt vorerst nicht mehr angewendet werden darf.
Hat Erfurt gegen die Rechtsprechung verstoßen?
Wie Bettina Penz, Gewerkschaftssekretärin, erklärte, habe die Stadtverwaltung Erfurt die rechtlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts mit der Rechtsverordnung nicht eingehalten. Dieses hatte in der Rechtsprechung aus der Vergangenheit nämlich immer wieder betont, dass Sonntagsöffnungen nur aus ganz besonderem Anlass und in begrenzten Bereichen gerechtfertigt seien. Penz erklärte weiter, dass sie nicht verstehe, warum ein „Knutfest“ oder ein japanisches Gartenfest zu diesen besonderen Anlässen zählen solle.
Wie eine Sprecherin der Stadt Erfurt am Freitag mitteilte, habe es keine rechtlichen Versagungsgründe für die Ladenöffnung am 01. Mai gegeben. Dies gelte auch für die übrigen Ausnahmegenehmigungen, die von Verdi kritisiert wurden.
Quelle: MDR
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