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DIW-Studie: Deutsche vererben immense Vermögen

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, kurz DIW, legte im Wochenbericht 27 des Jahres 2017 einige interessante Zahlen vor. Eine der dort veröffentlichten Studien beschäftigte sich mit dem Umfang des Vermögens, welches in der Bundesrepublik Deutschland vererbt oder verschenkt wird. Nach den dortigen Erhebungen und Hochrechnungen fällt dieses Volumen deutlich höher aus, als bisher angenommen worden war. Das DIW geht von einer Summe von rund 400 Milliarden Euro pro Jahr in der letzten Dekade aus. Dieses Volumen soll sich voraussichtlich bis zum Jahr 2027 auch nicht ändern.

DIW-Forscher halten Reform der Erbschaftssteuer für notwendig

Der Staat kann aufgrund der zahlreichen Befreiungen von der Erbschaftssteuer davon kaum etwas kassieren. Beispielsweise im Jahr 2015 sind trotz dieser immensen Erbschaften und Schenkungen lediglich 5,5 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungssteuer vereinnahmt worden. Das ist nach Meinung der DIW-Forscher vor allem deshalb prekär, weil sich rund zwei Drittel des vorhandenen Vermögens in den Händen von nur zehn Prozent der gesamten deutschen Bevölkerung befinden. Dieser Anteil der Vermögenden profitiert vor allem von den Besonderheiten der Erbschaftssteuer bei der Übertragung von Unternehmen und Wohneigentum. Deshalb sind die Autoren der DIW-Studie der Überzeugung, dass das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz dringend einer umfangreichen Überarbeitung bedarf.

Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Freibeträge bei einer uneingeschränkten Steuerpflicht wird im Paragrafen 16 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes definiert. Danach müssen überlebende Ehegatten und Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz erst dann Erbschaftssteuer entrichten, wenn das Erbe oder die Schenkung mehr als 500.000 Euro ausmacht. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Enkel können bis zu 200.000 Euro steuerfrei erben. Weitere Steuerbefreiungen gelten nach dem Paragrafen 13 der gleichen Rechtsnorm für Unternehmen und Immobilien. Bei großen Vermögen sind Schenkungen unter Lebenden zur Reduzierung der Steuerlast äußerst interessant, weil die genannten Freibeträge alle zehn Jahre erneut in voller Höhe in Anspruch genommen werden können.

Quelle: dpaq.de, ErbStG

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