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Demnächst auch Pseudonyme bei Google+ erlaubt

Als das Netzwerk Google+ startete, orientierten sich die Macher an den Regelungen für Facebook und führten eine Pflicht zur Deklaration der Klarnamen ein. Verantwortlich für die Nutzungsbestimmungen von Google+ war Vic Gundotra, der seit einigen Monaten nicht mehr zu den Machern der Plattform gehört. Nun kündigte Google an, die Klarnamenpflicht zu kippen und künftig auch die Anzeige von Pseudonymen zu erlauben. Zu welchem Termin das geschieht und wie es technisch umgesetzt werden soll, dazu machte Google noch keine konkreten Angaben.

Die bisherige Praxis bei der Nutzung von Google+

Mit der Klarnamenpflicht hatten die führenden Köpfe von Google+ dafür sorgen wollen, dass ein „Netzwerk aus echten Menschen“ besteht. Von den Nutzern war die Abschaffung der Klarnamenpflicht schon lange gefordert worden, weil sie viele potentielle Nutzer ausgrenzt. Vor allem Transsexuelle waren davon betroffen. Aber auch Künstler, die in Social Networks nicht mit ihrem Klarnamen agierten möchten, waren durch die bisherigen Regelungen zu den Angaben im Account bei Google+ ausgeschlossen. Mit seinem Pseudonym konnte sich nur derjenige anmelden, der den Künstlernamen oder Autorennamen im Pass hatte eintragen lassen. Das gestaltet sich aber in einigen Ländern schwierig. Auch in Deutschland müssen dafür zahlreiche Nachweise vorgelegt werden, deren Beschaffung einigen Arten von Künstlern gar nicht oder nur mit großem Aufwand möglich ist. Beginnend im Jahr 2011 wurden viele Konten gesperrt, bei denen die Macher von Google+ befürchteten, dass es sich um Pseudonyme handeln könnte.

Die bisherigen Reaktionen auf die Ankündigung von Google+

Einige Nutzer sind jetzt schon skeptisch, ob Google+ beispielsweise die nachträgliche Änderung der Klarnamen in Pseudonyme erlauben wird. Von den Datenschützern wird die Ankündigung zur Abschaffung der Klarnamenpflicht als erster Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Ein Beispiel ist die Electronic Frontier Foundation, die im Zwang zur Veröffentlichung des Klarnamens eine Verletzung der Privatsphäre der Nutzer sieht. Ob Facebook nach den Änderungen bei Google+ die Klarnamenpflicht abschafft, bleibt fraglich. Sie haben die Klage eines in Schleswig-Holstein beheimateten Datenschützers „abschmettern“ können, indem sie sich auf ihren rechtlichen europäischen Hauptsitz in Irland beriefen, wo die Bestimmungen zum Datenschutz längst nicht so streng wie in anderen europäischen Ländern sind.

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