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Debatte um Bluttest zur Bestimmung des Down-Syndroms entfacht

Das Down-Syndrom, auch Trisomie 21, kann bereits vor der Geburt eines Kindes erkannt werden – durch einen Bluttest. Jetzt diskutieren Politiker, ob die Krankenkassen diesen Bluttest zahlen sollten.

Bisher haben Schwangere sich meist für das Ersttrimester-Screening samt Nackenfaltenmessung entschieden, um zu erfahren, ob ihr Kind möglicherweise mit einer Behinderung auf die Welt kommen wird. Bei dieser Ultraschalluntersuchung werden bestimmte Maße des Kindes genommen und die Daten der Mutter, z. B. familiäre Vorerkrankungen, Alter usw. zugrunde gelegt. Aus diesen Daten wird eine Wahrscheinlichkeit errechnet, mit der ein Kind eine Trisomie entwickeln wird. Ist eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine Behinderung gegeben, so kann eine Fruchtwasseruntersuchung angeraten werden. Trotzdem sind die Ergebnisse nicht so genau, wie bei einem Bluttest. So wurde schon manches Kind aus Angst vor einer Behinderung abgetrieben oder es kam dann trotz unauffälligen Untersuchungen mit Behinderung zur Welt. Die Kassen zahlen auch dieses Ersttrimester-Screening übrigens nur, wenn es medizinisch indiziert ist, also etwa bei Risikoschwangerschaften. Andernfalls handelt es sich um eine Leistung, die privat bezahlt werden muss.

Diskussionen um den Bluttest

Der Bluttest ist eine neue und sehr genaue Möglichkeit, um zu bestimmen, ob ein Kind am Down-Syndrom leiden wird. Deshalb wird die Forderung laut, dass dieser Test von den Kassen übernommen werden soll. Allerdings drängen jetzt mehrere Bundestagsabgeordnete auf eine ethische Diskussion genau darüber.

So erklärte Rudolf Henke von der CDU, dass Würde und Lebensrecht eines Menschen nicht von dessen genetischen Eigenschaften abhängig gemacht werden dürften. Es hieß nach der Vorstellung einer fraktionsübergreifenden Initiative von Abgeordneten der Union, SPD, Grünen, Linken und FDP, dass die Fortschritte bei den Diagnosen gesellschaftliche Antworten darauf erforderten, wie mit den Diagnosen umgegangen werden soll.

Ulla Schmidt, einstige Bundesgesundheitsministerin, stellte dazu die Frage, ob man wirklich wolle, dass bei allen Schwangeren ein Bluttest auf das Down-Syndrom zu Lasten der Kassen eingeführt wird. Aktuell läuft ein Verfahren, in dem es darum geht, in welchen Fällen die gesetzlichen Kassen künftig solche Tests zahlen müssen.

Menschen mit Down-Syndrom nicht in Diskussion eingereiht

Allerdings kommen Menschen, die selbst unter dem Down-Syndrom leiden, bisher nicht zu Wort. Ihre Ansicht zu entsprechenden Tests wurde noch gar nicht berücksichtigt. Schmidt warnte denn auch vor der Einführung der Bluttests bei allen Schwangeren. Würden diese eingeführt werden, „wäre das ein Signal, dass das Down-Syndrom vermieden werden sollte“. Dadurch könnten sich Menschen, die an Trisomie 21 oder einer der anderen Trisomien leiden, abgewertet fühlen.

Außerdem verweist Schmidt darauf, dass auch der Bluttest keine 100-prozentige Trefferquote bietet. Bei bis zu 18 Prozent der Untersuchungen ist das positive Testergebnis falsch. Das heißt, dass in fast jedem fünften Fall eine Trisomie festgestellt wird, die es gar nicht gibt.

Corinna Rüffer, Abgeordnete der Grünen, stellt sich ebenfalls gegen die Einführung der Bluttests. Damit würde man den Anschein erwecken, unter Kontrolle zu haben, was für ein Kind man bekomme. Dabei sollte man vielmehr die Vielfalt in der Gesellschaft weiter verteidigen. Schmidt fordert, dass man den Test „allenfalls in Risikofällen“ durchführt. Allerdings setzt dies eine umfassende Beratung der Paare durch qualifizierte Ärzte voraus. Dies schreibt das Gendiagnostik-Gesetz bereits vor. Zur Beratung gehört laut Rüffer dann auch eine Beratung über das Leben mit dem Down-Syndrom.

Bluttest bisher private Leistung

Schon seit 2012 gibt es die vorgeburtlichen Tests, die untersuchen, ob das Kind eine Trisomie 13, 18 oder 21 haben wird. Die Kosten belaufen sich auf ca. 600 Euro, sie müssen von den Eltern selbst getragen werden. Die Alternative ist eine Fruchtwasseruntersuchung. Die Ergebnisse sind zuverlässiger, in einigen Fällen wird die Untersuchung auch von den Kassen übernommen. Es handelt sich aber um einen invasiven Eingriff, der zu einer Fehlgeburt führen kann.

Kommt es zu einem positiven Ergebnis, so schätzen Experten, entscheiden sich neun von zehn Frauen für eine Abtreibung. Doch wirklich belastbare Zahlen dazu gibt es nicht. In der Debatte meldete sich auch Peter Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, zu Wort. Er ist der Meinung, dass man akzeptieren müsse, wenn Eltern Klarheit über den Gesundheitszustand ihres Kindes wollen.

Zwar ist es mittlerweile gesellschaftlich verpönt, offen zu sagen, dass man kein behindertes Kind möchte, doch im Grunde genommen wünschen sich alle Eltern gesunden Nachwuchs. Dabei plädiert Dabrock sogar für den Gentest, da er eben nicht invasiv ist und keine Nebenwirkungen hat.

Weiter verwies Dabrock auf das gesellschaftliche Klima im Umgang mit Behinderung, das sich wesentlich verbessert habe. Demnach können Behinderte deutlich besser gefördert und integriert werden als in der Vergangenheit, so dass alleine dadurch eine vorgeburtliche Selektion vermindert werden könnte.

Was ist das Down-Syndrom?

Das Down-Syndrom zeichnet sich dadurch aus, dass Betroffene in jeder ihrer Zellen ein Chromosom mehr als andere Menschen haben. Beim Down-Syndrom ist es das Chromosom 21, das dreifach vorhanden ist. Daher hat sich auch die Bezeichnung der Trisomie 21 durchgesetzt.

Menschen mit Down-Syndrom leiden an körperlichen Auffälligkeiten, wie einer verlangsamten körperlichen, sprachlichen und geistigen Entwicklung. Allerdings können die Ausprägungen der Behinderung sehr unterschiedlich sein.

Quelle: dpa

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