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Darmkrebs-Früherkennung: Das ändert sich künftig

Bei der Darmkrebs-Früherkennung wird sich künftig einiges ändern. So sollen Patienten ab 50 Jahren schriftlich zum Darmkrebs-Screening eingeladen werden. Unterschiede wird es aber zwischen den Geschlechtern geben.

Darauf hat sich jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken geeinigt. Die Darmkrebs-Früherkennung kann dabei auf zwei Wegen erfolgen: Mit einer klassischen Darmspiegelung oder einem Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl.

Was gilt für die Darmspiegelung?

Die Darmspiegelung steht generell Männern ab 50 Jahren und Frauen ab 55 Jahren zur Verfügung, da das Darmkrebsrisiko bei Männern höher ist. Bis zu zwei Darmspiegelungen sind zur Früherkennung möglich, wobei zwischen den beiden Koloskopienwenigstens zehn Jahre liegen müssen. Erkennen die Ärzte Schleimhautwucherungen, so genannte Polypen, können diese während der Darmspiegelung bereits entfernt werden.

Wer sich für die erste Darmspiegelung erst im Alter von 65 Jahren entscheidet, hat nur noch Anspruch auf eine Koloskopie. Zudem raten Ärzte ab dem 75. Lebensjahr von einer Darmspiegelung zur Früherkennung ab, da das Risiko für Komplikationen mit fortschreitendem Alter zunimmt. Für die Darmspiegelung ist der Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie der richtige Ansprechpartner, auch in vielen Kliniken werden Darmspiegelungen (ambulant) durchgeführt.

Wer kann den Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl nutzen?

Die zweite Möglichkeit der Darmkrebs-Früherkennung ist der Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl, kurz iFOBT. Anspruch auf diesen Test haben Männer und Frauen zwischen 50 und 54 Jahren einmal pro Jahr. Ab dem 55. Lebensjahr besteht der Anspruch nur noch alle zwei Jahre, wenn sich die Versicherten gegen die Darmspiegelung entscheiden. Sollte es zu Auffälligkeiten beim Stuhltest kommen, wird eine Darmspiegelung zur Abklärung angeschlossen. Während die Spiegelung beim Facharzt erfolgen sollte, kann der Stuhltest auch über den Hausarzt durchgeführt werden.

Darmkrebs – längst eine Volkskrankheit?

Mit den neuen Screening-Möglichkeiten sollen die Todesfälle aufgrund von Darmkrebs deutlich gesenkt werden. Laut Angaben der Krebsgesellschaft ist Darmkrebs hierzulande die zweithäufigste Krebserkrankung. Jährlich erkranken rund 33.000 Männer und 26.000 Frauen neu daran. Über 20.000 Menschen pro Jahr sterben an den Folgen von Darmkrebs.

Bei Frauen belegt Darmkrebs nach Brustkrebs Platz zwei der häufigsten Krebserkrankungen. Bei Männern landet der Darmkrebs nach Lungen- und Prostatakrebs auf Platz drei im Ranking. Klassische Risikofaktoren für Darmkrebs sind das Rauchen, Übergewicht und Bewegungsmangel, eine ballaststoffarme Ernährung sowie der regelmäßige Konsum von Fleisch und Alkohol. Allerdings muss man beim Fleisch Abstriche machen, denn in gesunden Maßen ist es durchaus sinnvoll, da gerade Darmerkrankungen oft zu Eisenmangel führen, der über den Verzehr von rotem Fleisch am ehesten ausgeglichen werden kann.

Regelmäßige Einladungen zur Darmkrebs-Früherkennung

Die erste Einladung zur Darmkrebs-Früherkennung erhalten Patienten mit 50 Jahren, danach folgen regelmäßig Schreiben mit 55, 60 und 65 Jahren. Diese enthalten auch Infobroschüren, in denen etwa die Vor- und Nachteile der Früherkennungsuntersuchungen dargestellt sind. So sollen die Versicherten besser entscheiden können.

So wird etwa darüber aufgeklärt, dass sieben von 1.000 Männern, die heute 50 Jahre alt sind, in den kommenden zehn Jahren an Darmkrebs erkranken, wenn sie auf die Früherkennung verzichten und zwei sogar daran sterben. Mit Darmspiegelung liegt die Quote der Erkrankten zwischen zwei und sechs und der Todesfälle bei nur eins. Zwei der Patienten müssen nach der Spiegelung behandelt werden, weil es zu Komplikationen kam, in erster Linie zu Blutungen, seltener zu Herz-Kreislauf-Problemen oder Darmdurchbrüchen. Die Berechnungen variieren natürlich abhängig von Alter, Geschlecht und Früherkennungsmethode. Die Infobroschüren werden deshalb an die Versicherten angepasst.

Allerdings muss das Bundesgesundheitsministerium den jetzt gefallenen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses noch prüfen. Auch die Ärzte und Krankenkassen müssen sich über die Bezahlung noch einigen, erst dann können die Neuregelungen tatsächlich eingeführt werden.

Josef Hecken, Vorsitzender des Bundesausschusses, erklärte bereits, er werde sich persönlich dafür einsetzen, dass alle Formalitäten schnellstmöglich geklärt werden, so dass die erste Welle der Einladungen versandt werden kann.

Quelle: dpa

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