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Cannabis ab März 2017 als reguläres Medikament verfügbar

Zum Ende der zweiten Februarwoche 2017 passierte eine Gesetzesänderung zum Umgang mit Cannabis als medizinische Therapie den Bundesrat. Der Bundestag hatte der Gesetzesvorlage bereits am 19. Januar 2017 zugestimmt, welche bereits im Mai 2016 von der Bundesregierung vorgeschlagen worden war. Die Änderungen am Betäubungsmittelgesetz sind in mehrerlei Hinsicht eine gute Nachricht. Sie beinhalten auch, dass die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Verordnungen von Cannabis als Medikament übernehmen müssen. Der Eigenanbau von Cannabis bleibt jedoch auch bei der Verwendung als medizinisches Hilfsmittel weiterhin verboten. Die neuen Regelungen sollen bereits ab März 2017 in Kraft treten.

Wer kann Cannabis auf Kosten der Krankenkassen bekommen?

Hinsichtlich der Verordnungsfähigkeit von Cannabis müssen von den Ärzten allerdings strenge Richtlinien eingehalten werden. Vor einer solchen Verordnung müssen alle alternativen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Ausnahmen gibt es dann, wenn der behandelnde Arzt der Überzeugung ist, dass es keine alternativen Therapien gibt oder diese keinen Erfolg versprechen. Als konkrete Beispiele benennt die Pressemeldung der Bundesregierung Patienten mit Multipler Sklerose, Schmerzpatienten sowie Patienten mit besonderen psychiatrischen Erkrankungen.

In diesen Fällen müssen von den bei gesetzlichen Krankenkassen Versicherten nur die ganz normalen Zuzahlungen geleistet werden, die auch bei anderen Medikamenten erhoben werden. Außerdem gehört zu den Voraussetzungen zum Bezug von Cannabis als Medikament die Zustimmung zur Teilnahme an einer Begleitforschung. Diese erfolgt mit Zuständigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und soll spätere Richtlinien zur dauerhaften Verordnungsfähigkeit vorbereiten, über welche der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und gesetzlichen Krankenkassen entscheiden wird.

Bundesregierung richtet eine Cannabis-Agentur ein

Die Cannabis-Agentur wird eine staatliche Behörde, welche dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unterstellt wird. Sie wird für die Beschaffung zuständig sein und gleichzeitig als Zwischenhändler zwischen den Lieferanten und den Apotheken fungieren. Laut Angabe der Bundesregierung darf die Cannabis-Agentur dabei keine Gewinne erwirtschaften. Einen Teil der benötigten Menge wird die neue Agentur aus dem Ausland beziehen. Außerdem hat sie das Recht, Aufträge für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu vergeben.

Quelle: bundesregierung.de

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