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Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Fake-Nachricht bei WhatsApp

Wieder einmal versuchen Betrüger, über gefakte Nachrichten bei WhatsApp an die Bankdaten der User zu kommen. Diesmal ist die Falschmeldung aber besonders dreist, denn sie wird im Namen des Bundesamts für Steuern verschickt. Die Nachricht beginnt folgendermaßen: „Habt Ihr gehört? Die Familienkasse zahlt für jedes Kind 500 € extra dieses Jahr (siehe Link). Formular gleich ausfüllen und an die Familienkasse abschicken.“ Das Bundesamt für Steuern warnt nachdrücklich davor, dieser Aufforderung zu folgen. Außerdem wird betont, dass auch der Inhalt jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Es gibt weder bestehende noch angedachte Pläne, Sonderzahlungen zum Kindergeld zu leisten.

Die Ämter würden niemals in einer solchen Weise informieren

In dem Hinweis betont das Bundesamt für Steuern, dass von den staatlichen Behörden Aufforderungen zur Abgabe von Anträgen auf staatliche Leistungen niemals über Messenger-Dienste verschickt werden würden. Sollten derartige Hinweise notwendig werden, informieren die zuständigen Stellen die Betroffenen per Post. Den Urhebern dieser Nachricht geht es darum, die Namen, Geburtsdaten und Bankdaten der Empfänger zu bekommen, denn diese sollen in dem gefälschten Mailformular eingetragen werden.

Das ist nicht die einzige Fake-Meldung im Namen staatlicher Behörden

Auch eine unabhängig davon verbreitete Betrugsmail hat das gleiche Ziel. Dort ist als Absender ebenfalls das Bundeszentralamt für Steuern angegeben. In der Mail wird behauptet, der Empfänger hätte den Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu bekommen, müsste er ein Formular online ausfüllen und abschicken. Der Link führt auf eine Seite, die von Betrügern und nicht vom Bundeszentralamt für Steuern betrieben wird. Auch hier wird betont, dass derartige Hinweise niemals per Mail verschickt und auch Daten nicht in dieser Weise abgefragt werden. Falls Steuerrückerstattungen anfallen, werden die Betroffenen vom zuständigen Finanzamt mit einem papierenen und per Post verschickten Bescheid informiert. Dabei werden auch keine Bankdaten abgefragt, weil die Finanzämter die Bankverbindungen nutzen, die in den zugrundeliegenden Steuererklärungen angegeben werden müssen.

Quelle: bzst.de

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