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Bundestag: Wochenarbeitszeit wird nicht reduziert

Ein Antrag der Linken-Fraktion auf eine Reduzierung der maximal zulässigen Wochenarbeitszeit scheiterte am 28. Februar 2018 im Bundestag. Damit können sie ein weiteres Wahlkampfziel nicht in die Praxis umsetzen.

Der Antrag auf die Verkürzung der Wochenarbeitszeit wurde als Drucksache mit der Kennung 19/578 am 30. Januar 2018 von den Linken eingereicht. Besonders bemerkenswert bei der Ablehnung im Bundestag ist die Tatsache, dass sich auch SPD-Abgeordnete gegen eine Umsetzung des Antrags ausgesprochen hatten.

Was sollte sich nach Meinung der Linken bei der Wochenarbeitszeit ändern?

Derzeit regelt in Deutschland der Paragraf 3 des Arbeitszeitgesetzes, dass ein Arbeitnehmer an jedem Werktag für bis zu acht Stunden beschäftigt werden darf. Dabei gilt lediglich der Sonntag nicht als Werktag. Die Konsequenz daraus ist eine zulässige Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Stunden. Hinzu kommen die Ausnahmen, welche der Paragraf 7 des Arbeitszeitgesetzes für Bereitschaftsdienste für Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen vorsieht. Genau das sehen die Linken als Problem und wollten mit dem Antrag auf eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes eine Reduzierung der maximal zulässigen Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden erreichen. Parallel wollten sie mit dem Antrag an den Bundestag die Micro-Arbeitsverträge abschaffen, indem eine vertragliche Mindestarbeitszeit von 22 Stunden gefordert wurde.

Wie wurde der Wunsch nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit begründet?

Das Hauptproblem sehen die Linken in der Tatsache, dass viele Vollzeitbeschäftigte massiv Überstunden machen, während es noch immer Millionen Menschen gibt, die erwerbslos sind oder sich mit mehreren Minijobs ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Die Linken erhoffen sich durch die Änderung der zulässigen Wochenarbeitszeit eine Umverteilung der besser bezahlten Jobs und eine Reduzierung der Zahlen der Menschen, die trotz Job ergänzendes Hartz IV beziehen müssen. Außerdem soll damit das Maß der Bestimmung der Arbeitgeber über die Zeiteinteilung ihrer Angestellten reduziert werden.

Welche weiteren Verbesserungen erhofften sich die Linken?

Auch im Hinblick auf die Erhaltung der Gesundheit der Angestellten halten die Linken eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit für überfällig. Sie verweisen auf eine Angabe des Statistischen Bundesamts, nach welcher mindestens jeder zehnte Beschäftigte sogar mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet. Dabei geben sie an, dass allein im Jahr 2016 rund 1,7 Milliarden Überstunden in Deutschland aufgelaufen sind. Weit über die Hälfte dieser Überstunden wurden unbezahlt geleistet. Wären diese Überstunden als reguläre Arbeitszeit geleistet worden, hätte es mindestens eine halbe Million zusätzlicher Vollzeitarbeitsplätze geben müssen. Mit dem Wunsch nach einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit soll der Schutz der Beschäftigten vor Erkrankungen verbessert werden, die durch Überlastung und Dauerstress verursacht werden. Um das zu bewirken, sollte nach dem Antrag der Linken auch ein Recht auf Nichterreichbarkeit während der Freizeit eingeführt werden.

Quelle: Deutscher Bundestag

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