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„BlueBorne“ macht Geräte über Bluetooth angreifbar

Auf den Namen „BlueBorne“ wurde eine Sicherheitslücke getauft, die Geräte über die Bluetooth-Funktion angreifbar macht. Nach den Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik soll die Sicherheitslücke bei mehr als fünf Milliarden Geräten weltweit ausgenutzt werden können. Sie verschafft potentiellen Hackern die Chance, die Kontrolle über sämtliche Funktionen der infizierten Geräte zu übernehmen. Entdeckt wurde die Lücke von den Sicherheitsexperten der Amis Incorporated mit Sitz im kalifornischen Palo Alto. Sie haben inzwischen eine App entwickelt, mit der geprüft werden kann, welches Gerät die Schwachstelle aufweist. Sie kann unter dem Namen „BlueBorne Vulnerability Scanner“ in Deutschland beispielsweise bei CHIP heruntergeladen werden.

Was macht „BlueBorne“ so gefährlich?

Die Sicherheitslücke „BlueBorne“ findet sich quer durch alle Betriebssysteme. Armis benennt im eigenen Bericht Android, IOS, Windows und Linux. Betroffen sind nicht nur Smartphones und Tablets. Die unter Ausnutzung der Sicherheitslücke eingeschleuste Schadsoftware kann sich beispielsweise auch über Notebooks, Desktop-Computer, Fernseher und Tastaturen sowie Audio-Systeme von Fahrzeugen verbreiten, bei denen die Bluetooth-Schnittstelle aktiviert ist. Die Experten der Armis Incorporated setzen ihre Schätzungen der weltweit gefährdeten Geräte deshalb mit mehr als 8,2 Milliarden deutlich höher als das BSI an. Armis hat die größten Entwickler von Betriebssystemen und Geräten mit Bluetooth bereits in Kenntnis gesetzt. Für viele Geräte stehen deshalb bereits schon Updates bereit, durch welche die Sicherheitslücke geschlossen werden kann. Besonders kritisch ist die Tatsache, dass der mit „BlueBorne“ eingeschleuste Schadcode nach der Aktivierung auch Informationen der Nutzer an Dritte übermittelt kann, wenn die Bluetooth-Funktion deaktiviert wird.

Was tun, wenn es für das eigene Gerät kein Update gibt?

An dieser Stelle sind sich die Armis-IT-Spezialisten und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik einig: Bei solchen Geräten sollte die Bluetooth-Funktion nicht mehr aktiviert werden. Aber auch den Besitzern aller anderen Geräte empfiehlt das BSI nachdrücklich, die Bluetooth-Funktion nur dann zu aktivieren, wenn sie tatsächlich benötigt wird und genau zu schauen, welche Geräte sich miteinander verbinden.

Quelle: armis.com, bsi.bund.de

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