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Bittere Pille für Sparer – Privatbanken wollen Einlagensicherung begrenzen

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Für viele private Finanzhäuser kam die Pleite der Bremer Greensill Bank völlig überraschend. Als Reaktion auf diese Pleite wollen viele Privatbanken nun die Einlagensicherung für ihre Kunden begrenzen.

Der Zusammenbruch der Greensill Bank aus Bremen hat zu Milliardenkosten geführt. Viele Privatbanken wollen daher jetzt ihre Sicherung für Kundeneinlagen schrittweise reduzieren. Demnach sollen ab 2023 erstmals Obergrenzen gelten, wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) am Mittwoch mitteilte.

Fünf Millionen Euro pro Bank abgesichert

Ab dem Jahr 2023 sollen für private Sparer sowie Stiftungen demnach maximal fünf Millionen Euro pro Bank abgesichert sein. Ab 2025 soll die Einlagensicherung dann auf drei Millionen Euro sinken. Bis 2030 soll die geplante Begrenzung der Einlagensicherung abgeschlossen sein, dann werden maximal eine Million Euro pro Sparer abgesichert.

In der Praxis ändert sich laut Angaben des BdB für 98 Prozent der Kunden nichts. Denn kaum jemand hat solch hohe Summen auf seinen Bankkonten liegen. Für Unternehmen soll es ebenfalls Einschränkungen beim Einlagenschutz geben. Dieser wird ab 2023 auf 50, ab 2025 auf 30 und ab 2030 auf zehn Millionen Euro gesenkt.

Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro

Vom Gesetz her sind in Deutschland Bankeinlagen nur bis maximal 100.000 Euro geschützt. Die allermeisten Banken bieten aber eine Einlagensicherung darüber hinaus auf freiwilliger Basis an. Für die privaten Banken greift dagegen der Einlagensicherungsfonds des BdB. Pro Kunde und Bank sind über diesen Fonds aktuell mindestens 750.000 Euro geschützt. Allerdings liegen die Sicherungen bei vielen Banken deutlich höher. Vergleichbare Regelungen gibt es übrigens auch für die Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Grund für die Notbremse bei der Einlagensicherung ist laut BdB die Greensill-Pleite. Die Greensill Bank AG hatte während der Niedrigzinsphase mit hohen Sparzinsen auf Fest- und Tagesgeldkonten neue Kunden gelockt. Bereits im März diesen Jahres wurde die Bank für den Kundenverkehr durch die Finanzaufsicht Bafin geschlossen. Am 16. März wurde das Insolvenzverfahren durch das zuständige Amtsgericht Bremen eröffnet. Die Staatsanwaltschaft nahm sogar Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung auf.

Nach der Greensill-Pleite hat der BdB fast drei Milliarden Euro Entschädigung an private Anleger ausgezahlt. Etliche Kommunen bangen noch immer um Millionen Euro, da sie seit 2017 nicht mehr über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds abgesichert sind. Professionelle Anleger, wie Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften sind ab 2023 den aktuellen Plänen zufolge ebenfalls vom Einlagensicherungsfonds ausgeschlossen, der über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgeht.

Quelle: dpa

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