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Autofahrer könnten bei Versicherung von Dashcam-Einsatz profitieren

Nach dem BGH-Urteil, dass Dashcam-Aufnahmen zur Beweissicherung bei Verkehrsunfällen nicht generell verboten sind, sehen jetzt auch Autoversicherer die Möglichkeit, ihre Kunden zu entlasten, wenn sie eine Dashcam verwenden.

Dashcam-Bilder verstoßen gegen Datenschutzgesetz

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. Mai 2018 unter dem Aktenzeichen VI ZR 233/17 entschieden, dass Aufnahmen einer Dashcam im Auto vor Gericht als Beweismittel gelten können. Zwar verstoßen die Aufnahmen gegen das Datenschutzgesetz, allerdings sei dies von untergeordneter Bedeutung, da im Falle eines Unfalls ohnehin persönliche Daten angegeben werden müssten. Daher muss die Verwertbarkeit der Bilder als Beweismittel stets im Einzelfall entschieden werden.

Gleichzeitig ist ein dauerhaftes Aufzeichnen nicht erlaubt. Technisch sei es bei den Mini-Kameras möglich, die Aufnahmen in kurzen Abständen zu überschreiben und erst bei einer „Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeugs“ ein Auslösen der dauerhaften Speicherung durchzuführen. Somit könnte man anderweitige Nutzungen der Aufnahmen unmöglich machen.

Wie wollen Versicherungen Dashcams nutzen?

Auch die Kfz-Versicherungen werden voraussichtlich in Zukunft auf die Dashcams zurückgreifen. Die Aufnahmen der Mini-Kameras können genutzt werden, um Unfälle aufzuklären, so Tibor Pataki, Leiter bei der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Das hätte auch für den Kunden Vorteile: Kann er mit Hilfe der Aufnahmen der Dashcam nachweisen, dass ihn keine Schuld an dem Unfall traf, so kann er damit zum Beispiel seinen Schadenfreiheitsrabatt sichern. Der GDV sieht durch das BGH-Urteil auch neue Möglichkeiten im Kampf gegen Versicherungsbetrug. Die Aufnahmen der Kamera könnten beispielsweise Aufschluss darüber geben, ob ein Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde oder nicht. Auch das sehr plötzliche Abbremsen, was unweigerlich zum Auffahrunfall führt, könnte damit nachgewiesen werden. Aber auch hier gilt: Die Dashcam darf keine dauerhaften Aufzeichnungen vornehmen, damit die aufgezeichneten Daten nicht anderweitig verwendet werden können.

Quelle: dpa

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