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Auch NRW hat jetzt ein offizielles Fahndungsportal

In vielen Fällen ist die Polizei auf die Mitwirkung der Öffentlichkeit angewiesen. Seit dem 12. November 2018 haben nun alle deutschen Bundesländer ein eigenes Fahndungsportal der Polizei.

Zum Start finden sich im neuen Fahndungsportal der Polizei NRW bereits rund 180 aktive Fahndungsmeldungen. Bei den einer Vielzahl von Fällen erhofft sich die Polizei in Nordrhein-Westfalen Hinweise zur Identität der Täter und Tatverdächtigen. Die wichtigsten Fahndungen werden im NRW-Portal mit dem Hinweis „TOP FAHNUNG“ speziell gekennzeichnet.

Wie können Bürger das Fahndungsportal NRW nutzen?

Praktischerweise wurde das Fahndungsportal als Reiter auf der offiziellen Hauptseite der Polizei Nordrhein-Westfalen integriert. So müssen sich die Nutzer keine zusätzliche Domain merken. Diesen Vorteil haben auch die Landeskriminalämter aus zahlreichen anderen deutschen Bundesländern erkannt und ihre Fahndungsportale auf die gleiche Weise veröffentlicht. Das NRW-Fahndungsportal ist für die Nutzer sehr komfortabel, denn es können drei verschiedene Filter miteinander kombiniert werden. Auch ist hier die gezielte Suche nach vermissten Personen und unbekannten Toten möglich. Wer möchte, kann den Check im Portal sogar auf die Fälle einzelner Polizeidirektionen beschränken. Das Ziel dieser Portale besteht darin, den Druck auf die Täter zu erhöhen und schnellere Fahndungserfolge zu erzielen. Das ändert aber nichts daran, dass in Deutschland strenge gesetzliche Regelungen für den Start einer öffentlichen Fahndung beachtet werden müssen.

In Deutschland entstehen immer mehr Internetwachen

Eine Internetwache besitzen in Deutschland noch nicht alle Bundesländer. Diese Einrichtung ist vor allem für Menschen mit Hör- und Sprachschädigungen interessant. Dort können Betroffene Notrufe in NRW mit einem speziellen Faxvordruck starten oder über ein interaktives Online-Formular melden. In die Formulare müssen genau die gleichen Daten eingetragen werden, welche die Polizeibeamten bei einem telefonischen Notruf wissen wollen. Die Internetwachen halten außerdem für hör- und sprachgeschädigte Menschen spezielle Formulare für die Übergabe zu Hinweisen an die Polizei bereit. Darüber sind auch Hinweise zu den laufenden Suchen im öffentlichen Fahndungsportal möglich. Für umfangreiche Aussagen lässt sich sogar ein Besuch durch Polizeibeamte bei behinderten Menschen über die Kontaktformulare anfordern.

Quelle: polizei.nrw

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