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ADAC und Verbraucherschutz bereiten Musterfeststellungsklage gegen VW vor

Ab dem 1. November 2018 können in Deutschland sogenannte Musterfeststellungsklagen eingereicht werden. Diese Chance will der ADAC zusammen mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen sofort für eine Klage gegen VW nutzen.

Der ADAC und die Verbraucherschützer sehen in der Musterfeststellungsklage gegen VW Pionierarbeit. Sie wollen damit für alle VW-Kunden den Weg zu Schadenersatzforderungen ebnen, die sich Dieselfahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 gekauft haben. Er wurde nicht nur bei den Fahrzeugen von VW verbaut, sondern auch in einigen Baureihen der Dieselwagen von Seat, Skoda und Audi verwendet.

Wie kommen Betroffene in den Genuss der Musterfeststellungsklage?

Nachdem die Musterfeststellungsklage gegen VW am 1. November 2018 eingereicht wurde, wird vom Bundesamt der Justiz ein Register eingerichtet. Dort können sich die betroffenen Fahrzeugbesitzer eintragen. Mindestens fünfzig Mitkläger werden benötigt, damit das Verfahren eröffnet und mit einem Feststellungsurteil beendet wird. Die Eintragung ist kostenlos. Allerdings zieht eine Entscheidung gegen VW in der Musterfeststellungsklage keine generelle Pflicht zur Entschädigung nach sich. Doch für die Betroffenen Autokäufer wird die Verjährung ihrer Forderungen gehemmt. Sie müssen danach unter Berufung auf das Feststellungsurteil ihre Forderungen selbst geltend machen.

Was ist eine Musterfeststellungsklage überhaupt?

Die deutschen Verbraucher haben schon längere Zeit etwas neidisch auf die USA geschaut, wo es Sammelklagen gibt, deren Urteile für alle vom gleichen Sachverhalt betroffenen Kunden eines Unternehmens verbindlich sind. Die in Deutschland nun ab dem 1. November 2018 nach der neu gefassten Zivilprozessordnung geschaffene Musterfeststellungsklage zieht für die Verbraucher nicht ganz so umfangreiche Rechte nach sich. Die Grundlagen finden sich ab November ab dem Paragrafen 606 der Zivilprozessordnung. Die Eintragung in das Klageregister wird im Paragrafen 609 der ZPO geregelt. Allerdings ist in Deutschland die Art der Kläger eingeschränkt. Die Klage kann nur von bestimmten Verbänden und Institutionen eingereicht werden, jedoch nicht von einzelnen Verbrauchern. Damit kommt bei der Durchsetzung von Forderungen über Musterfeststellungsklagen in Zukunft vor allem den Verbraucherschutzverbänden eine größere Bedeutung zu.

Quelle: ADAC, Bundestag Drucksache 19/2507

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