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5. September 2017: Sechs Jahrzehnte Wissenschaftsrat

Am 5. September 2017 ist es genau sechzig Jahre her, dass der Wissenschaftsrat gegründet wurde. Seine Aufgabe ist die Beratung der Bundesregierung und der Länderregierungen zu Fragen der Bildungspolitik. Seine Hinweise tragen beispielsweise zu der Entscheidung bei, welche Forschungseinrichtungen eine Förderung vom Bund oder den Ländern bekommen sollen. Außerdem gibt der Wissenschaftsrat Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der Ausbildung von Lehrern oder zu den Anforderungen, die beim Zugang zu den einzelnen Studienrichtungen, die an deutschen Hochschulen angeboten werden. Der in Köln beheimatete Wissenschaftsrat wird von der Bundesregierung und den Länderregierungen gemeinsam finanziert.

Welche weiteren Aufgaben hat der Wissenschaftsrat zu erfüllen?

Seit der Gründung im Jahr 1957 hat der Wissenschaftsrat eine ganze Palette an Aufgaben rund um die Bildungspolitik der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Seit dem Jahr 2005 ist er beispielsweise zusammen mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft an der Exzellenzinitiative beteiligt. Sie wird aus den Geldern gefördert, welche die Bundesregierung aus den Einnahmen der Versteigerung von UMTS-Lizenzen bereitstellt. Die Exzellenzinitiative sollte ursprünglich der Forschung an Elite-Universitäten zugutekommen. Später einigte man sich darauf, dass auch die Forschungseinrichtungen kleinerer Universitäten von den Fördergeldern profitieren können. Deshalb wird die Vergabe der Fördergelder aus der Exzellenzinitiative über einen Wettbewerb der Hochschulen geregelt. Die ersten Hochschulen, die beginnend ab dem Jahr 2006 Fördergelder erhielten, waren die Technische Universität München, die Ludwigs-Maximilians-Universität München sowie die Universität Karlsruhe.

Wie setzt sich der Wissenschaftsrat zusammen?

Dem Wissenschaftsrat gehören insgesamt 32 Mitglieder an. 8 Mitglieder des Wissenschaftsrats darf der jeweilige Bundespräsident aus dem Kreis der Personen des öffentlichen Lebens bestimmen. Bei den anderen 24 Mitglieder handelt es sich um Wissenschaftler, die von verschiedenen Organisationen für die Mitarbeit im Wissenschaftsrat vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt sind dabei die Fraunhofer-Gesellschaft, die Leibniz- und Helmholtz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Außerdem darf die Konferenz der Hochschulrektoren Vorschläge für die Aufnahme in den Wissenschaftsrat unterbreiten. Die zum Wissenschaftsrat gehörende Verwaltungskommission setzt sich aus je einem Vertreter aus den einzelnen Bundesländern und sechs von der Bundesregierung bestimmten Vertretern zusammen.

Quelle: wissenschaftsrat.de

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