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17. Juli – der Tag der Gerechtigkeit

Der Tag der Gerechtigkeit wird auf internationaler Ebene begangen. Die alternative Bezeichnung für diesen Gedenktag ist International Justice Day. Der Startschuss für den Tag der Gerechtigkeit fiel im Jahr 1998 mit einem Statut der Vereinten Nationen, in dem die Grundlagen für die Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gelegt wurden. Er nahm im Jahr 2002 die Arbeit auf. Der aktuelle Vorsitzende ist der Richter Sang Hyun Song aus Südkorea. Aufgabe des Internationalen Strafgerichtshofs ist die Verfolgung von Taten, die sich gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte richten. Insgesamt kooperierten 122 Staaten der Welt zum Jahresende 2013 mit dem Internationalen Strafgerichtshof. Eine ganze Reihe von Staaten haben zwar dem Statut zugestimmt, sind aber noch keine offiziellen Vertragsparteien. Dazu zählen beispielsweise Russland und die USA.

Tag der Gerechtigkeit nicht nur beim Menschenrecht interessant

Der International Justice Day sollte von jedem Menschen zum Anlass genommen werden, um über das eigene Verhalten in Sachen Gerechtigkeit nachzudenken. Ungerechtigkeiten gibt es nicht nur im großen Maßstab, sondern sie beginnen im kleinen Rahmen. Ein Beispiel sind einige der Schiedsrichter, die in den letzten Wochen mit Fehlentscheidungen in die Chronik der Fußball WM 2014 eingegangen sind. Die von ihnen begangenen Ungerechtigkeiten hatten in einigen Fällen Einfluss auf die Ergebnisse der Weltmeisterschaft. Doch auch das ist noch hoch gegriffen zu all den Ungerechtigkeiten, die jeden Tag auf der Welt passieren. Beispiele sind auch die Kindergärtner und Lehrer, die ein Kind für ein Vergehen bestrafen und das gleiche Verhalten bei anderen Kindern ungestraft durchgehen lassen.

Wer Recht hat, muss noch lange kein Recht bekommen

Den Tag der Gerechtigkeit sollte auch das deutsche Justizministerium zum Anlass nehmen, um über die Strukturen der Gesetze nachzudenken. Unzählige Kann-Bestimmungen sorgen für einen Entscheidungsspielraum, der häufig für Ungerechtigkeiten ausgenutzt wird. Wie kann beispielsweise ein Arbeitsamt bei einer Mutter den gezahlten Unterhalt für ein Kind als Einkommen beim Hartz IV anrechnen und beim Vater (der von der gleichen Bearbeiterin betreut wird) nicht zum Abzug bringen? Eine weitere – zugegebenermaßen etwas provokante – Frage: Wieso bekommen Menschen bei einer Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung, wenn sie ihre Zahlungsunfähigkeit wissentlich und vorsätzlich zum Beispiel durch immense Versandhausbestellungen oder ein ihrem Einkommen nicht angemessenes Luxusleben herbeigeführt haben? Warum sollen die Gläubiger ihnen das durch Verluste bezahlen?

Tag der Gerechtigkeit zur Prüfung der Politik nutzen

Auch die Politik sorgt gelegentlich für Ungerechtigkeiten. Ein aktuelles Beispiel ist die gerade eben beschlossene Mindestlohnregelung. Sie wird an vielen Stellen „durchs Hintertürchen“ ausgehebelt. Einige Unternehmen haben ihren Mitarbeitern bereits Änderungen zu den Arbeitsverträgen angekündigt. Sie verringern kurzerhand die vertragliche Wochenarbeitszeit und nehmen Regelungen zu unbezahlten Überstunden auf, um ihren Angestellten keine höheren Löhne zahlen zu müssen. Dabei wird Druck durch den Hinweis aufgebaut, dass man „anderenfalls Mitarbeiter aus Kostengründen entlassen“ müsste. Vielleicht sollten sich die Damen und Herren Politiker zum Tag der Gerechtigkeit auch einmal Gedanken darüber machen, wieso gerade bei solchen Gesetzesvorlagen die mehr als 100.000 Freiberufler außen vor bleiben, die es in Deutschland gibt. Sie arbeiten teilweise für Honorare, mit denen sich nach Abzug der Kosten gerade einmal die Hälfte des nun festgelegten Mindestlohns erzielen lässt.

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