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15 US-Bundesstaaten klagen gegen Trumps „Dreamer“-Programmentscheidung

US-Präsident Donald Trump hat mit seiner Entscheidung gegen das „Dreamer“-Programm, das Kinder von illegalen Einwanderern unter einen gewissen Schutzschirm stellt, erneut für Aufsehen gesorgt. Jetzt haben sich 15 Bundesstaaten entschieden, gegen Trumps Entscheidung zu klagen. Ihr Argument: Wenn die Bürger ihren Status verlieren, schadet das der Wirtschaft. Vielerorts gab es auch wieder Proteste gegen Trumps Entscheidung, das „Dreamer“-Programm abzuschaffen und die Demokraten kündigten bereits politische Gegenwehr an.

Wie kam es zu Trumps „Dreamer“-Entscheidung?

Ursprünglich hatte Barack Obama das „Dreamer“-Programm 2012 angeordnet. Demnach sollten Hunderttausende junge Menschen, die illegal mit ihren Eltern in die USA eingereist waren, zumindest vorläufig einen gewissen Schutzstatus erhalten. Diese Kinder wurden als „Dreamer“ bezeichnet, so dass das eigentlich als Daca-Programm bekannte Programm schnell seinen Beinamen weg hatte. Mit dem Programm wurden die Kinder vor der Ausweisung aus den USA geschützt und erhielten eine Arbeitserlaubnis.

US-Präsident Donald Trump hat jetzt die Anordnung revidiert. Bis zum Frühjahr soll der Kongress eine Neuregelung finden. Bis dahin sollen allerdings keine weiteren Kinder mehr in das „Dreamer“-Programm aufgenommen werden.

Wie stehen die Erfolgsaussichten der „Dreamer“-Klagen?

Die Bundesstaaten Washington, New York, Pennsylvania, Massachusetts und Hawaii schlossen sich den Klagen gegen Trumps Entscheidung an. Eric Schneiderman, Generalstaatsanwalt von New York bezeichnete Trumps Entscheidung als „unbarmherzig, kurzsichtig und möglicherweise verheerend“.

Die Erfolgsaussichten stehen indes recht gut für die Kläger. Schließlich hatten auch mehrere Länder gegen das umstrittene US-Einreiseverbot für Menschen aus muslimisch geprägten Ländern geklagt. Sie konnten damit die Umsetzung des Vorhabens lange hinauszögern und als es kam, konnte es nur noch in deutlich abgeschwächter Form durchgesetzt werden.

Quelle: dpa

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