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100 Jahre Deutsches Institut für Normung

Das Deutsche Institut für Normung, kurz DIN, darf am 22. Dezember 2017 sein 100-jähriges Bestehen feiern. Zur Gründung im Jahr 1917 beschäftigte es sich ausschließlich mit Normen für die Industrie, weshalb zu Beginn der Name „Normenausschuss der deutschen Industrie“ gewählt wurde. Nachdem sich das Arbeitsgebiet auch auf andere Bereiche erweitert hatte, erfolgte im Jahr 1926 eine erste Umbenennung. Der Name Deutsches Institut für Normung e. V. wird seit dem Jahr 1975 verwendet. Die von dort erarbeiteten Normen werden nach dem Namen des Institutes kurz DIN genannt. Das im Berliner Stadtteil Tiergarten ansässige Institut hat als anerkannte Organisation bei der Normung in der Bundesrepublik Deutschland eine Alleinstellung.

Welchen Grundprinzipien folgt das Institut bei der Normung?

Die auf die eigene Arbeit anzuwendenden Grundlage hat das Deutsche Institut für Normung in einer speziellen DIN mit der Nummer 820 zusammengefasst. Danach müssen alle Normen dem jeweils aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft entsprechen. Sämtliche Standards müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Normen müssen den Anspruch der Widerspruchsfreiheit genügen und außerdem wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Außerdem sagt die DIN 820, dass es bei keiner der publizierten Normen kartellrechtliche Bedenken geben darf. Zusätzlich werden Aspekte wie die Anwenderfreundlichkeit, die Transparenz, die Sachbezogenheit, die Marktorientierung und der Nutzen für die Allgemeinheit beachtet. Bei der Arbeit kooperiert das Institut mit Branchenfachverbänden. Ein Beispiel dafür ist die enge Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband der Elektrotechnik, kurz VdE.

DIN-Normen werden durch Fachausschüsse erarbeitet

Für die Erstellung der Normen sind beim Deutschen Institut für Normung rund drei Dutzend Fachausschüsse zuständig. Spezielle Fachausschüsse gilt es beispielsweise für Armaturen (NAA), für das Bauwesen (NABau), für das Feuerwehrwesen (FNFW), für die Materialprüfung (NMP) und die Luft- und Raumfahrt (NL). Das Deutsche Institut für Normung agiert in der Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins. Die Finanzierung erfolgt zu rund zwei Dritteln aus Dienstleistungen sowie dem Verkauf der Normen. Eigens dafür wurden privatwirtschaftliche Tochterunternehmen gegründet. Ein weiteres Drittel der benötigten Finanzen stammt aus Fördermitteln, die vom Bund und den Ländern beispielsweise für den Arbeits- und Gesundheitsschutz oder der Förderung eines gesunden Wettbewerbs zweckgebunden bereitgestellt werden. Hinzu kommen Mitgliedsbeiträge und Förderungen direkt aus der Wirtschaft.

Quelle: din.de

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