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Mieter im Erdgeschoss müssen abschließen

ParagrafenzeichenIn einem Mietshaus, in dem am Abend die Haustür laut Hausordnung abgeschlossen werden soll, sind dafür die Mieter im Erdgeschoss verantwortlich. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln unter dem Aktenzeichen LG 1 S 201/12 aus dem vergangenen Jahr hervor, über das jetzt der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtete.

Im besagten Fall wurde per Hausordnung festgelegt, dass die Haustür am Abend abzuschließen sei. Verantwortlich waren dafür die Mieter im Erdgeschoss. Einer der Mieter hatte nun geklagt, dass nur er und nicht auch die Mieter der oberen Etagen für diese Aufgabe verantwortlich seien. Er fühlte sich entsprechend benachteiligt. Das Landgericht Köln gab allerdings dem Vermieter Recht. Der minimale Zeitaufwand, der durch das Abschließen der Haustür entstehe, sei dem Mieter durchaus zuzumuten. In der Praxis sollten aber auch Mieter aus den oberen Etagen die Haustür abschließen, insbesondere, wenn sie später am Abend nach Hause kommen und die Haustür bereits abgeschlossen war. Das sorgt für gute Nachbarschaft und vermeidet Uneinigkeit im Haus.

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