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EU-Verordnung zu Verpackungen sagt der Shrinkflation den Kampf an

Full trash cans with rubbish bags

Die EU-Verordnung 2025/40 enthält einige Regelungen, bei denen neben dem Schutz der Umwelt, des Klimas und der Ressourcen auch der Verbraucherschutz berücksichtigt wird.

Seit einiger Zeit sind im Handel Angebote zu finden, bei denen in den bisher üblichen Verpackungen deutlich weniger Inhalt ist. Die Preise bleiben in der Regel trotz der geringeren Füllmengen identisch. Diese Vorgehensweise wird allgemein als Shrinkflation bezeichnet. Nach der neuen EU-Verpackungsverordnung (EU-Verordnung 2025/40) wird das ab Jahresbeginn 2030 nicht mehr möglich sein. Dafür sorgt der dortige Artikel 10, in dem es wörtlich heißt, dass Produktverpackungen „auf das zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit erforderliche Mindestmaß reduziert“ werden müssen. Das heißt, größere Hohlräume in Kartons und anderen Verpackungen sind dann nicht mehr zulässig. Die Verbraucher/-innen sehen also wieder, welche Produktmengen sie kaufen. Das ist eine deutliche Kampfansage an die Praxis der Shrinkflation.

Versandhändler sind ebenfalls unmittelbar betroffen

Die EU-Verpackungsverordnung hat direkte Auswirkungen auch auf Versandhändler. Dabei kommt der vorgeschriebenen Reduzierung der Verpackung auf ein unvermeidliches Mindestmaß neben anderen Faktoren (Recyclingfähigkeit, Anteil des aus Recycling stammenden Materials, Anteile bestimmter Schadstoffe) ebenfalls eine große Bedeutung zu. Dass solche gesetzlichen Regelungen dringend notwendig sind, zeigt ein Blick auf die bisherige Praxis einiger Onlinehändler. Ein Extremfall aus unserer Redaktion macht das deutlich. Wir hatten 2 Tüten Blumensamen bestellt und erwarteten, diese in einem Briefumschlag im Briefkasten vorzufinden. Stattdessen kamen sie in einem 25 x 30 x 40 Zentimeter großem Paket an. Andere Anbieter haben sich bereits auf die neuen Richtlinien umgestellt. Eine große Online-Apotheke hat ihre ohnehin recht kleinen Versandkartons bereits um etwa 10 Prozent geschrumpft. Ein anderer großer Onlinehändler geht so weit, teilweise zusätzliche Versandverpackungen komplett einzusparen und die Ware in der herstellerseitig verwendeten Produktverpackung (falls dazu geeignet) zu verschicken.

Deutschland kämpft mit immensen Mengen Verpackungsmüll

Die neue Verpackungsmittelrichtlinie der EU wurde mit Blick auf die Entwicklung bis zum Jahr 2023 geschaffen. Wie notwendig sie war, zeigt ein Blick auf die vom Umweltbundesamt dazu offiziell bereitgestellten Zahlen. Allein aus dem Aufkommen bei privaten Endverbrauchern fielen rund 1,49 Millionen Tonnen Kunststoff als Verpackungsabfall an. Insgesamt kamen queer durch alle Nutzergruppen 3,036 Millionen Tonnen an. Den größten Anteil machten jedoch Verpackungsabfälle aus Kartonagen und Papier aus. Zur Gesamtmenge von rund 7,68 Millionen Tonnen trugen private Endverbraucher rund 3,13 Millionen Tonnen bei. 167.000 Tonnen kamen bei Kartons für Getränke, Milch und Co. zusammen. Sie stammten durchweg aus dem Abfallaufkommen in privaten Haushalten.

Quelle: EU-Kommission, Umweltbundesamt

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