Die Drogeriekette Rossmann wurde wegen Preisabsprachen beim Kaffeeverkauf zu einer Geldstrafe von 20 Millionen Euro verurteilt.
Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Nach Auffassung des 1. Kartellsenats hat sich die Dirk Rossmann GmbH einer vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit strafbar gemacht, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Bereits am Freitag war das Urteil verkündet worden, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Worum ging es im Fall Rossmann?
Bereits 2015 hat das Bundeskartellamt wegen verbotener vertikaler Preisabsprachen beim Vertrieb von Röstkaffee eine Geldbuße von 5,25 Millionen Euro gegen Rossmann verhängt. Allerdings war die Drogeriekette damit nicht einverstanden und hat gegen die Entscheidung geklagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat daraufhin das Bußgeld 2018 auf 30 Millionen Euro angehoben. Jahrelang wurde nun verhandelt, der Fall beschäftigte sogar zwei Mal den Bundesgerichtshof (BGH).
In der neuen Hauptverhandlung vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht haben sich die Parteien miteinander verständigt und das Gericht legte die Geldbuße von 20 Millionen Euro fest. Dabei hat das Gericht nicht nur die mittlerweile zwölf Jahre andauernden Verhandlungen berücksichtigt, sondern auch, dass Rossmann nicht die treibende Kraft in dem Kartell gewesen sei.
Zudem kommt Rossmann im Vergleich zu anderen Handelsunternehmen, die beteiligt waren, nur eine geringere Marktbedeutung zu. Daher liegt das Bußgeld im unteren Bereich des infrage kommenden Rahmens.
Urteil gegen Rossmann noch nicht rechtskräftig
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, als auch das Bundeskartellamt und Rossmann selbst können noch Rechtsbeschwerde beim BGH einlegen.
Laut Kartellamt liefen die Preisabsprachen, um die es im besagten Fall geht, zwischen 2004 und 2008. Beteiligt waren daran neben dem Kaffeeröster Melitta auch die Handelsunternehmen Edeka, Kaufland, Rewe und Metro, heißt es. Allerdings erhielten sie jeweils einen Abschlag auf die Strafe, weil sie auf einen Prozess verzichteten.
Vor dem Abschlag summierte sich das Bußgeld für die vier Handelsunternehmen auf 50 Millionen Euro. Melitta musste kein Bußgeld zahlen, da das Unternehmen schon vor Verfahrenseinleitung mit dem Kartellamt kooperiert hatte.
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