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Informationen gegen Verunsicherung: Trinkwassernotversorgung

Drinking water and natural water in the hands.

An vielen Stellen gibt es Verunsicherung. Wir beantworten deshalb die Frage, wie es mit der Trinkwassernotversorgung in Deutschland aussieht.

Der Krieg in der Ukraine hat dazu geführt, dass viele Menschen befürchten, er könnte sich auch auf andere Teile Europas ausweiten. Das sind aktuellen Umfragen zufolge in der Bundesrepublik mehr als die Hälfte der Befragten. Deshalb liegt die Frage nahe, wie unser Land auf Notfälle vorbereitet ist. Einen zentralen Punkt stellt dabei die Trinkwassernotversorgung in Deutschland dar. Sie war auch Thema einer Kleinen Anfrage von Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung.

Wie setzt sich die Trinkwassernotversorgung in Deutschland zusammen?

Eine wichtige Rolle bei der Trinkwassernotversorgung spielen die Trinkwassernotbrunnen der Kommunen. Dafür stellt der Bund kontinuierlich Finanzmittel bereit. In welchem Ausmaß der Ausbau erfolgt, belegen Zahlen aus der Antwort der Bundesregierung. Danach wurden allein im Jahr 2021 in der thüringischen Stadt Weimar drei neue Trinkwassernotbrunnen errichtet und insgesamt 2,2 Millionen Euro für den bundesweiten Brunnenbau bereitgestellt. Zudem ist Deutschland in der glücklichen Lage, zahlreiche natürliche Wasserquellen nutzen zu können. Die meisten Quellen mit Trinkwasserqualität befinden sich in der Südwesthälfte Deutschlands. Viele Quellen können im Durchschnitt pro Sekunde mehrere Tausend Liter Wasser liefern. Allein in den sechs gemauerten Becken der Paderquelle in Paderborn sind es rund 5.000 Liter pro Sekunde. Das Wasser des noch stärkeren Aachtopfs (Gattung der Karstquellen) aufgrund seiner schnellen Sickergeschwindigkeit nur als Brauchwasser.

Wie ist die Abdeckung mit Trinkwassernotbrunnen in Deutschland?

Der Bund sowie die Länder und Kommunen sind nach dem „Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung“ (kurz Wassersicherstellungsgesetz) zur Bereitstellung einer Trinkwassernotversorgung verpflichtet. Zu Gunsten der Trinkwassernotversorgung sieht dieses Gesetz im Paragrafen 20 sogar die Möglichkeit der Enteignung von Grundstücken vor. Allein der Bund unterhält deutschlandweit rund 4.800 Trinkwassernotbrunnen. Hinzu kommen die Trinkwassernotbrunnen, die unter die Zuständigkeit der Länder und Kommunen fallen. Sie werden nicht vom öffentlichen Leitungsnetz für Trinkwasser gespeist, sondern sind ausdrücklich als Notersatz für den Ausfall der Leitungswege gedacht. Viele dieser Zapfstellen werden von den Feuerwehren genutzt, um die Trinkwasserleitungen nicht durch die Entnahme von Löschwasser zu belasten. Ein Nachteil gegenüber den natürlichen Quellen besteht in der Tatsache, dass für die Wasserentnahme Elektropumpen, Pumpen mit Kraftstoffantrieb oder Handschwengel erforderlich sind.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/823, Wassersicherstellungsgesetz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

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