Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Änderungen im Mietrecht: Vermieterbescheinigung wieder da

Eigentlich hatte sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die in Deutschland herrschende Bürokratie Stück für Stück abzubauen. Deshalb wundert es umso mehr, dass ab 1. November 2015 die Vermieterbescheinigung wieder notwendig wird, erst kurz nach der Jahrtausendwende zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei einem Umzug abgeschafft worden war. Wer die Vermieterbescheinigung nicht vorlegen kann, bekommt Probleme bei der Ummeldung und riskiert ein saftiges Bußgeld.

Was muss die Vermieterbescheinigung enthalten?

Die Vermieterbescheinigung stellt zukünftig wieder eine Ergänzung der Daten beim Einwohnermeldeamt dar. Sie muss neben dem Namen und der Anschrift des Vermieters auch die Adresse der Wohnung und den Namen des Mieters enthalten. Außerdem muss auf der Vermieterbescheinigung angegeben werden, wie lange die meldepflichtige Person die Wohnung bewohnt hat. Das heißt, es ist das genaue Datum des Einzugs und des Auszugs anzugeben.

Die Bescheinigung ist bei der Anmeldung am neuen Wohnort vorzulegen, die üblicherweise binnen einer Woche erfolgen muss. Lediglich in den Bundesländern Sachsen, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Brandenburg sind dafür zwei Wochen Zeit. Wer die Vermieterbescheinigung nicht vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Das gleiche Bußgeld droht dem Vermieter, wenn er die Bescheinigung nicht ausstellt. Wenn der Vermieter wissentlich Bescheinigungen mit falschen Angaben ausstellt, kann er mit bis zu 50.000 Euro zur Kasse gebeten werden.

Die rechtliche Grundlage der Vermieterbescheinigung ist der Paragraf 19 des Bundesmeldegesetzes, das am 1. November 2015 in Kraft tritt. Dort wird statt des Begriffs Vermieter die Bezeichnung Wohnungsgeber verwendet. Das stellt klar, wie verfahren wird, wenn jemand beispielsweise ins Haus eines Lebensgefährten oder von Verwandten einzieht. Dann wäre der jeweilige Hausbesitzer der Wohnungsgeber und müsste die Vermieterbescheinigung ausstellen. Die Regelungen zu den Bußgeldern finden sich im Paragrafen 54 des neuen Bundesmeldegesetzes.

Der Grund für die Wiedereinführung der Vermieterbescheinigung ist die Bekämpfung der Kriminalität. In den letzten Jahren war in Deutschland ein Anstieg der Scheinanmeldungen zu beobachten. Durch die Wiedereinführung möchte die Regierung nicht nur den „gewöhnlichen“ Kriminellen auf die Spur kommen, sondern vorrangig auch potentiellen Terroristen den Kampf ansagen.

Quelle: Bundesmeldegesetz

About Author