Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Wirkt sich die DSGVO auf Klingelschilder aus?

Die noch junge europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat für einigen Wirbel gesorgt. Aktuell fragen sich zahlreiche Vermieter, ob danach Klingelschilder an den Haustüren noch erlaubt sind.

Es klingt fast wie ein Witz, aber der Präsident des Verbands Haus & Grund gab in einem Interview mit dem Nachrichtensender n-tv allen Ernstes an, dass Vermieter durch die DSGVO Klingelschilder besser vorsorglich entfernen sollten. Bei seinem Statement verwies Kai Warnecke auf eine derzeit angeblich noch unklare Rechtslage.

Ist die Rechtslage bei den Klingelschildern tatsächlich unklar?

Fakt ist, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, welches die Kennzeichnung der Klingeln mit Namen vorschreibt. Allerdings ist die Beschriftung mit dem Namen aus ganz praktischen Gründen nützlich. Wie sollten sonst beispielsweise Pakete und Lieferungen zugestellt werden? Eine Alternative wäre die Kennzeichnung mit Wohnungsnummern, wie sie beispielsweise in Frankreich und den USA praktiziert wird. Eine Umstellung auf ein solches System würde einen immensen Aufwand bedeuten und ließe sich allein schon deshalb zeitnah nicht umsetzen. Eine Entfernung der Namensbeschriftung und ein Ersatz durch anonymisierte Zahlencodes könnte aufgrund der rechtlichen Situation zwischen den Vermietern und Mietern einvernehmlich ausgehandelt werden.

Gilt die DSGVO überhaupt für die Klingelschilder?

Sogar viele Datenschützer betrachten den Vorstoß von Kai Warnecke als reine Panikmache. Sie sehen keine Gefahr, dass den Vermietern Bußgelder nach der DSVO drohen, wenn sie die Namen auf den Klingelschildern belassen. In den meisten Fällen treffen die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung ohnehin nicht zu, da sie eine digitale Verarbeitung der Daten voraussetzt. Genau diese ist aber bei den meisten Klingeltableaus in Deutschland nicht gegeben, weil papierene Schilder hinter einer Schutzblende aus Kunststoff verwendet werden.

Auch bei der Nutzung digitaler Klingelschilder sehen die Datenschützer kein echtes Risiko, denn die DSGVO sieht Ausnahmen bei einem berechtigten Interesse vor. Sie werden im Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung genauer definiert. Die netzpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen sind sich ziemlich einig, dass genau diese Ausnahmen auf die Klingelschilder zutreffen. Offenbar hat sich der Chef des Verbands Haus & Grund vom Vorstoß einer österreichischen Hausverwaltung verunsichern lassen, welche nach der Beschwerde eines Mieters derzeit an ihrem gesamten Immobilienbestand die Namensschilder der Mieter entfernen lässt.

Quelle: n-tv, DSGVO

About Author