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Was tun, wenn der Parkscheinautomat streikt?

Parken ist in Deutschland an vielen Stellen gebührenpflichtig. Einfach ein paar Münzen in den Parkscheinautomaten werfen, schon darf man parken. Doch was, wenn der Parkscheinautomat die Münzen nicht annimmt? Hier kommt es auf den Einzelfall an: Gibt es einen anderen Parkscheinautomaten in der Nähe, sollten Autofahrer ihr Glück dort versuchen. Schluckt der Automat lediglich eine bestimmte Münze nicht, etwa weil sie minimal von der Norm abweicht und die Toleranzen des Münzlesers zu gering eingestellt sind, haben Autofahrer Pech gehabt.

Autofahrer müssen mit Knöllchen rechnen

Wird eine bestimmte Münze nicht angenommen, ist der Autofahrer in der Pflicht, sich anderes Kleingeld zu besorgen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm bereits 2005 unter dem Aktenzeichen 3 Ss OWi 576/05 entschieden. Der Autofahrer trage das Risiko, dass einzelne Münzen vom Parkscheinautomaten nicht angenommen werden. Daher sei er in der Pflicht, für ausreichend Kleingeld zu sorgen und mehrere Geldstücke auszuprobieren.

Anders sieht es aus, wenn der Parkscheinautomat defekt ist. In diesem Fall dürfen Autofahrer die Parkscheibe benutzen und sie in den Wagen legen. Das ist in Paragraf 13 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Parkscheibe muss dann auf die Ankunftszeit eingestellt werden.

Wie lange darf man mit Parkscheibe parken?

Allerdings ist unbegrenztes Parken auch mit der Parkscheibe nicht möglich. Die angegebene Höchstparkdauer, die laut Parkscheinautomat ausgewiesen ist, darf auch in diesem Fall nicht überschritten werden. Ist die Höchstparkdauer also auf zwei Stunden begrenzt, muss man innerhalb dieser Zeit wieder zurück sein.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass es sich um eine klassische Parkscheibe handeln muss. Wer lediglich einen Zettel in den Wagen legt und darauf die Ankunftszeit notiert, der muss damit rechnen, dass er trotzdem ein Knöllchen erhält. Derartige Zettel sind nicht als Parkscheibe anerkannt, wenngleich die Ordnungshüter manchmal durchaus Gnade vor Recht ergehen lassen.

Quelle: ino

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