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Vorsorge für den Todesfall ist auch für das digitale Erbe notwendig

Nur die wenigsten Menschen machen sich Gedanken um ihr digitales Erbe. Das geht aus einer von zwei großen Mailprovidern in Deutschland hervor.

Das Thema digitales Erbe wird nach den Erhebungen von GMX und WEB.DE grob vernachlässigt. Welche Risiken daraus resultieren, scheint den meisten Menschen gar nicht bewusst zu sein. Das zeigen die von YouGov im Auftrag der beiden Mailprovider erhobenen Daten sehr deutlich.

Wie ist die aktuelle Lage beim digitalen Erbe in Deutschland?

Eine Tatsache ist besonders erschreckend. Rund 76 Prozent aller Befragten haben für ihr digitales Erbe überhaupt keine Regelungen getroffen. Der Anteil der Probanden, die für alle von ihnen genutzten Dienste Regelungen vorbereitet haben, liegt in Deutschland gerade einmal bei 7 Prozent. In den meisten Fällen (48 Prozent) wird der Ehepartner oder Lebenspartner mit der weiteren Verwaltung des digitalen Erbes beauftragt. Enge Freunde stellen als Nachlassverwalter für die Internethinterlassenschaften mit 13 Prozent ebenfalls eine wichtige Gruppe. Rund 10 Prozent der Befragten übergeben ihr digitales Erbe in die Hände von professionellen Nachlassverwaltern oder Notaren.

Das digitale Erbe ist oft umfangreicher als angenommen

Die größte Bedeutung beim Regelungsbedarf hat mit 57 Prozent aller Befragten das Online-Banking. Allerdings gibt es hier einen einfachen Ausweg. Erben können die Accounts von der kontoführenden Bank schließen lassen. Das ist auch bei Online- und Direktbanken per Post allein unter Vorlage der Sterbeurkunde möglich. 40 Prozent der Befragten sehen Regelungsbedarf für die genutzten Mailkonten. 27 Prozent der Befragten sind sich der Tatsache bewusst, dass sie Regelungen für einen oder mehrere Accounts für Online-Einkäufe treffen müssen. Weitere 26 Prozent gehen von einem Regelungsbedarf für ihre digitalen Hinterlassenschaften bei Cloud-Diensten aus.

Auch das digitale Erbe in Social Networks weist Regelungsbedarf auf, wie beispielsweise ein Blick auf die Vorgehensweise von Facebook beweist. Facebook friert die Konten mit allen vorhandenen Daten ein, wenn die Betreiber des Social Networks Kenntnis vom Tod eines Account-Inhabers erhalten. Änderungen oder Löschungen sind dann nicht mehr möglich. Das heißt, die Inhalte bleiben für alle Zeiten im Internet einsehbar. Accounts für Streamingdienste spielen in Deutschland beim digitalen Erbe noch keine allzu große Rolle. Lediglich 5 Prozent der Befragten gaben an, einen Regelungsbedarf für solche Accounts zu sehen.

Quelle: 1&1 Mail & Media SE

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