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Vorgehensweise von Aereo für rechtswidrig erklärt

ParagrafenzeichenAm 25. Juni 2014 fiel beim obersten Gerichtshof der USA ein Urteil, das wegweisend auch für die rechtliche Entwicklung in Europa sein könnte. Der Beklagte in diesem Fall war Aereo, eine Plattform, die über eigene Technik Fernsehprogramme über das Internet streamt. Bei Aereo werden die Inhalte der Fernsehsender genutzt, ohne dass diese dafür ein Entgelt erhalten oder ihre Zustimmung dafür eingeholt wurde. Dabei handelt es sich nach Meinung der Richter des Surpreme Courts um eine drastische Verletzung des Urheberrechts.

Die Ursachen der Klage gegen Aereo

Die Nutzer von Aereo sind in den amerikanischen Ballungszentren Altlanta, Boston sowie New York ansässig. Sie konnten umgerechnet für knapp sechs Euro pro Monat Fernsehinhalte bei Aereo nutzen. Parallel dazu bot Aereo die Inhalte auch terrestrisch über eigene Antennen an. Eine gültige Lizenz zur Ausstrahlung dieser Fernsehinhalte besaß Aereo zu keinem Zeitpunkt. Das heißt, Aereo hat von den eigenen Kunden Geld verlangt, indem sich die Macher am geistigen Eigentum und den Rechten Dritter bedient haben. Vor allem die Filmindustrie leidet unter dieser Vorgehensweise, da ihnen dadurch zustehende Entgelte vorenthalten werden. Der eigentliche Auslöser der Klage war allerdings die Befürchtung der Kabelnetzbetreiber, dass Aereo durch die niedrigen monatlichen Gebühren für eine Abwanderung von Kunden bei ihnen sorgen könnte.

Die Reaktionen auf das Urteil gegen Aereo

Verbraucherschützer befürchten nun, dass die Fernsehsender und Kabelnetzbetreiber aufgrund dieses Urteils flächendeckend die Gebühren anheben könnten. Schließlich sind dadurch Billiganbieter vom Markt, deren Konkurrenz sich die Kabelnetzbetreiber mit der eigenen Preispolitik bisher stellen mussten. Außerdem sehen sie das Risiko, dass dieses Urteil künftig die Nutzung verschiedener Medien zur Verbreitung von Informationen einschränken könnte. Davon wären dann auch die legal arbeitenden Streamingdienste mit betroffen.

Außerdem haben die Verbraucherschützer Bedenken, dass sich dieses Urteil negativ auf die Nutzung von Cloud-Diensten auswirken könnte, in denen selbst mitgeschnittene Fernsehinhalte gespeichert werden können. Antonin Scalia, einer der an diesem Urteil Beteiligten, sieht diese Gefahr jedoch nicht. Er verwies dabei auf die rasante Verbreitung der Videorekorder und Festplattenrekorder, bei denen es bereits 1984 Bedenken gegeben hatte, dass sie der Filmindustrie schaden könnten.

Welche Konsequenzen hat das Urteil gegen Aereo?

Chet Kanojia, einer der führenden Köpfe von Aereo, befürchtet eine Trendwende im Umgang mit Fernsehinhalten. Sie geht dahin, dass die Folge ein erlaubnisbasiertes System der Verbreitung von Fernsehinhalten sein könnte. Genau das haben die Richter des Supreme Courts mit ihrem Urteil auch beabsichtigt. Die Interessenvereinigungen der Künstler und Filmschaffenden begrüßte das Urteil, denn es versetzt sie in die Lage, sich die ihnen zustehenden Entgelte aus Lizenzen zu sichern. Auch Robert McDowell, ein einstiges Mitglied der FCC-Kommission, hält das Urteil für völlig richtig, denn es schafft eine rechtliche Basis für alle Beteiligten.

Begrüßen dürften dieses Urteil auch FOX und NBC, die ihren Kunden eigene Streamingdienste anbieten. Am 7. Juli 2014 findet eine weitere Verhandlung statt, in der es zum gleichen Thema um eine Klage von FOX gegen Aereo geht. Die Richter des zuständigen Bezirksgerichts dürften sich nun am Urteil des obersten Gerichtshofs orientieren und ähnlich entscheiden. Dort ist die Rechtslage ohnehin wesentlich eindeutiger, da VOX dem Streamingdienst Aereo vertraglich die Nutzung bestimmter Inhalte untersagt hatte.

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