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Unfall oder Panne mit dem Auto – Wie verhält man sich richtig?

Mit dem Beginn der Urlaubs- und Ferienzeit werden die deutschen Bundesstraßen und Autobahnen deutlich voller als sonst. Mit dem Verkehrsaufkommen steigt auch das Unfallrisiko. Obwohl es jeder Mensch in der Fahrschule lernt, sind viele Autofahrer bei einem Unfall so aufgeregt, dass sie die Reihenfolge der wichtigsten Maßnahmen vergessen. Deshalb haben viele Autohersteller begonnen, in ihre Assistenzsysteme auch Anleitungen zum Verhalten bei Unfällen zu integrieren.

Erste Hilfe und Absicherung der Unfallstelle

Wer einer verletzten Person Erste Hilfe leistet, sollte immer darauf achten, dass er sich selbst keinen Gefahren aussetzt. Auf der Autobahn wird deshalb dazu geraten, die verletzte Person – falls möglich – hinter die Leitplanke zu verbringen. Ist das beispielsweise durch Lärm- oder Sichtschutzwände nicht möglich, kann auch der Grünstreifen zwischen den Mittelleitplanken dafür genutzt werden. Parallel dazu sollte die Unfallstelle abgesichert werden. Als erste Maßnahme muss – falls noch intakt – beim Unfallfahrzeug die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Auch nachfolgende Fahrzeuge können hierbei Hilfe leisten. Helfer, die sich auf der Fahrbahn aufhalten müssen, haben nach den Vorgaben der StVO eine Warnweste zu tragen, deren Mitführung in Deutschland mittlerweile auch im privaten PKW zur Pflicht erhoben wurde. Alle anderen Personen gehören hinter die Leitplanke bzw. auf den Grünstreifen zwischen den Mittelleitplanken. Außerdem ist nach den Straßenverkehrsordnungen der meisten europäischen Länder die Aufstellung eines Warndreiecks vorgeschrieben.

Welche Distanzen sind beim Warndreieck vorgeschrieben?

Hier gibt es Unterschiede nach dem Land und dem jeweiligen Ereignisort zu beachten. Innerhalb von Städten reicht eine Distanz von fünfzig Metern bei der Aufstellung des Warndreiecks aus. Auf der Autobahn gibt der ADAC einen Mindestabstand von 200 Metern an, wobei in ungünstigen Verkehrslagen – wie beispielsweise an Bergkuppen – der Abstand individuell vergrößert werden muss. Wer das Warndreieck aufstellt, sollte einerseits unbedingt eine Warnweste anhaben und andererseits das Warndreieck aufgeklappt vor dem Körper tragen. Zum Aufstellungsort sollte man nicht direkt auf der Fahrbahn laufen, sondern – wo möglich – den Standstreifen oder notfalls die Fläche hinter der Leitplanke benutzen. Das Warndreieck wird auf der Fahrbahn direkt an der äußeren Fahrstreifenbegrenzung aufgestellt. Auf Landstraßen und in der Dämmerung ist es ratsam, auch den Gegenverkehr auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen. Dazu kann das Warndreieck aus dem Fahrzeug von Helfern benutzt werden.

Wer ist bei einem Unfall zu benachrichtigen?

Hier kommt es immer auf die Art des Unfalls an. Wurde bei dem Unfall jemand verletzt, hat der Anruf bei der Rettungsleitstelle oberste Priorität. Sie ist in den meisten europäischen Ländern über die einheitliche Rufnummer 112 zu erreichen. Von dort aus wird bei Personenschäden die Polizei automatisch mit alarmiert. Diese Rufnummer ist von Prepaid-Handys auch dann erreichbar, wenn kein Guthaben auf der SIM-Karte mehr vorhanden ist. Gab es „nur“ einen Blechschaden, kommt es auf den Umfang an. Handelt es sich um kleinere Schäden, sollte die Unfallstelle aus mehreren Blickwinkeln zu Beweiszwecken fotografiert werden. Danach sollten die Beteiligten zum nächstgelegenen Rastplatz fahren und dort die notwendigen Formalitäten klären. Bei größeren Schäden ist es zur Klärung der Schuldfrage sinnvoll, die Polizei einzuschalten und deren Eintreffen abzuwarten. Auch dafür sollten sich die Fahrer und anderen Insassen der beteiligten Fahrzeuge möglichst hinter die Leitplanke begeben. Das gilt nicht nur bei Unfällen, sondern sollte auch bei technischen Pannen im Interesse der eigenen Sicherheit so gehandhabt werden.

Wann den Pannendienst bei einem Unfall mit dem Auto rufen?

Wenn bei einem Unfall ein Fahrzeug so beschädigt wurde, dass es nicht mehr fahrbereit ist, sollte der Pannendienst unmittelbar nach der Versorgung der Verletzten, der Absicherung der Unfallstelle und der Information der Rettungsdienste angerufen werden. Umso schneller kann eine Unfallstelle nach der Aufnahme der Daten durch die Polizei wieder geräumt werden. Das vermeidet Staus und Folgeunfälle. Wer mit einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt wurde, sollte sich auch schnellstmöglich mit dem Autovermieter in Verbindung setzen. Sie schicken häufig eigene Abschleppdienste oder die Abschleppwagen von kooperierenden Unternehmen.

Was ist zu tun bei einem Wildunfall?

Wenn Wild angefahren wurde, haben viele Menschen das Bedürfnis, den Tieren zu helfen. Das kann aber sehr gefährlich werden und sollte deshalb unterlassen werden. Verletzte Tiere reagieren häufig sehr aggressiv und außerdem gibt es noch das Risiko einer Tollwutinfektion. Liegt das verletzte Tier an einer unübersichtlichten Stelle, empfiehlt sich die Aufstellung eines Warndreiecks, um Folgeunfälle zu vermeiden. Ein Foto mit dem Handy beugt der Ordnungsstrafe vor, die man wegen des fehlenden Warndreiecks bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf dem Weg zur nächsten Tankstelle zum Kauf eines neuen Warndreiecks riskiert.

Bei Unfällen getötete Tiere dürfen nicht mitgenommen werden, denn sie sind Eigentum des Pächters/Eigentümers des jeweiligen Jagdreviers. Wer es dennoch tut, macht sich des Straftatbestands der Wilderei schuldig. Nach einem Wildunfall ist auf jeden Fall ein Anruf bei der Polizei angesagt. Von dort bekommt man die Tagebuchnummer für die spätere Regulierung mit der Kasko-Versicherung. Außerdem sorgt die Polizei dafür, dass das verletzte oder getötete Wild fachgerecht beräumt wird. Die Meldung an die eigene Kasko-Versicherung sollte ebenfalls zeitnah, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen erfolgen.

Welche weiteren Maßnahmen bei einem Wildunfall erforderlich sind, hängt davon ab, ob Personen zu Schaden gekommen sind und welche Schäden am Fahrzeug durch die Kollision verursacht wurden. Hier sind die Maßnahmen einzuleiten, die für andere Unfälle beschrieben worden sind.

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