Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor, die YouGov im Auftrag des Portals ScooterExperten durchführte. Die Zahl der Probanden, die sich nach einem Volksfest auch angetrunken mit einem
Wie sehen die Zahlen zum Umgang mit dem E-Scooter konkret aus?
Insgesamt wurden im September 2019 rund 2100 Personen dazu befragt. Dabei gaben lediglich 64,1 Prozent der Probanden an, schon bei den kleinsten Mengen Alkohol den E-Scooter stehen zu lassen. 17,8 Prozent würden nur dann mit dem Elektroroller nach Hause fahren, wenn sie bei einem Volksfest weniger als eine Maß Bier getrunken haben. Doch eine Zahl ist noch wesentlich erschreckender. 17,9 Prozent der Probanden würden sogar dann noch mit dem E-Scooter den Heimweg antreten, wenn sie mehr als eine Maß Bier konsumiert haben. Besonders junge Menschen unterschätzen die Gefahren, die von der Nutzung eines motorisierten Zweirads unter Alkohol ausgehen. Von den 18 bis 35-Jährigen würden 51 Prozent noch auf den Scooter steigen, wenn sie bis zu einer Maß Bier getrunken haben. Der Anteil derjenigen, sie auch nach einem höheren Bierkonsum noch fahren würden, liegt bei erschreckenden 31 Prozent.
Alkoholfahrten auf dem E-Scooter können teuer werden
Vielen Nutzern ist offenbar nicht bewusst, dass die E-Scooter nach den Bestimmungen des Paragrafen 9 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung unter den Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung fallen. Der Paragraf 24a der Straßenverkehrsordnung regelt die Grenzbereiche bei Alkoholgenuss. Schon ab 0,5 Promille Alkohol im Blut oder 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft werden Alkoholfahrten danach als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Sie können ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro nach sich ziehen. Diese Grenzwerte werden bei einem Menschen mit einem Körpergewicht von etwa 80 Kilogramm bereits nach einer Maß Bier überschritten. Wer als Führerscheinneuling noch in der Probezeit ist, riskiert die Bußgelder nach dem Paragrafen 24c der Straßenverkehrsordnung schon bei geringsten Alkoholmengen. Auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten kann nach dem Paragrafen 25 der Straßenverkehrsordnung verhängt werden.
Quelle: StVO, ScooterExperten
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