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Uber muss Geschäft nach Urteil 101 O 125/14 in Berlin einschränken

Das Landgericht Berlin musste wieder einmal ein Urteil über den umstrittenen Fahrdienst Uber fällen. Das Urteil unter dem Aktenzeichen 101 O 125/14 vom 09. Februar stellte sich einmal mehr gegen Uber, so dass der Fahrdienst sein Geschäft in Berlin zumindest teilweise einschränken muss.

Urteil 101 O 125/14 verbietet Vermittlung von Mietwagen samt Fahrer

Geklagt hatte ein Taxifahrer, der das Geschäft von Uber mit Mietwagen für wettbewerbswidrig hielt. Er erklärte, dass Uber bei großen Veranstaltungen, von denen es in Berlin bekanntlich viele gäbe, dafür sorge, dass die eigenen Fahrer sich in der Nähe der Mietwagenunternehmen aufhielten. Dadurch könnten Mietwagen samt Fahrer innerhalb kurzer Zeit vermittelt werden, die Konkurrenz auf die Taxi-Unternehmen würde damit verstärkt.

In der Pressemitteilung des Landgerichts Berlin hieß es, dass im Urteil 101 O 125/14 beschlossen wurde, dass Uber in der deutschen Hauptstadt keine Mietwagen samt Fahrer mehr vermitteln darf. Die App für Mobiltelefone dürfe das Unternehmen ebenfalls nicht mehr einsetzen, hieß es weiter.

Bisher ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig, auch die schriftliche Urteilsbegründung steht momentan noch aus.

Quelle: Focus

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