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Thüringen muss weiter an die K+S AG zahlen

Der zu DDR-Zeiten durchgeführte Kali-Bergbau im hessisch-thüringischen Grenzgebiet lässt auch 25 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung noch viele Fragen offen. So muss das Land Thüringen dem DAX-Konzern K+S AG in Kassel weiterhin Millionenbeträge überweisen, wie das Verwaltungsgericht Meiningen in seinem am Montag veröffentlichten Urteil entschied. Die Verwaltungsrichter gaben dem DAX-Konzern Recht, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, denn das Land Thüringen kann noch Berufung beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen.

In dem besagten Urteil hatte die K+S AG das Land verklagt, den im Jahr 1999 geschlossenen Vertrag uneingeschränkt weiter zu erfüllen. In diesem Vertrag verpflichtete sich Thüringen, die Kosten für die Umweltschäden, die im Grenzgebiet bis 1990 durch den Kalibergbau der DDR entstanden sind, zu übernehmen.

In erster Linie geht es um die beiden stillgelegten Gruben in Springen und Merkers im Wartburgkreis. Dort befinden sich in mehreren Hundert Metern Tiefe Hohlräume, die so groß wie eine ganze Stadt sind. Sie müssen gesichert werden, um Senkungen und Bergschläge zu vermeiden.

Thüringen verlangte Vertragsanpassung

Nachdem es zu einem Wassereinbruch kam, explodierten die Kosten regelrecht und das Land Thüringen hatte verlangt, dass der Vertrag angepasst wird. Schon seit 2012 erfolgen die Zahlungen daher nur noch unter Vorbehalt. Damals war bereits ein dreistelliger Millionenbetrag verbraucht, der vom Bund zur Verfügung gestellt wurde.

Umweltministerin Anja Siegesmund von den Grünen erklärte, dass es sich hierbei um Kosten der Wiedervereinigung handele, die Thüringen nicht alleine tragen könne. Doch nicht nur Siegesmund, auch Vertreter der regierenden Partei Die Linke und der CDU sehen den Bund in der Pflicht zur Zahlung. Das solle vor allem dann gelten, wenn es hier um „Ewigkeitskosten“ zur Kali-Sanierung ginge.

Keine Begrenzung der Zahlungspflicht für Thüringen

Bisher hat das Land Thüringen bereits zwischen 405 und 411 Millionen Euro an die K+S AG für die Sanierungsarbeiten überwiesen. Die Gesamtbelastung für den Landesetat sollte nun auf 500 Millionen Euro begrenzt werden. Die Verwaltungsrichter sahen das jedoch anders und erklärten, dass die Voraussetzungen für eine Vertragsanpassung und Zahlungsbegrenzung nicht vorliegen.

Selbst die hohen Beträge, die für das Abpumpen des Wassers, welches in die Grube Springen läuft, anfallen, wurden dem Land Thüringen auferlegt. Durch den Vertrag habe sich das Land Thüringen verpflichtet, die „Kosten für die Beherrschung der Laugenzutritte in das Bergwerk zu übernehmen“. Diese Kosten müssten von Thüringen so lange getragen werden, bis die Grube abgedichtet oder das Problem mit Hilfe anderer technischer Lösungen behoben sei.

Experten gehen davon aus, dass Thüringen in den kommenden Jahrzehnten weitere 300 Millionen oder gar bis zu zwei Milliarden Euro für die Kali-Bergwerke zahlen müsste. Die Gerichtsunterlagen sprechen sogar von „Ewigkeitskosten“ von bis zu 4,6 Milliarden Euro.

Belastet K+S das Trinkwasser?

In den Gerichtsverhandlungen der letzten Woche hatten die Anwälte der K+S AG, die im hessisch-thüringischen Grenzgebiet mehrere Bergwerke mit 4.400 Beschäftigten betreibt, darauf gepocht, dass der Vertrag vom Land Thüringen erfüllt wird. Dass K+S die Umweltkosten nicht selbst tragen muss, ist den Treuhandverträgen geschuldet, die bei der Fusion von K+S mit der ostdeutschen Kali-Industrie aufgesetzt wurden.

Die Thüringer Landtagsabgeordneten von SPD und Linken hatten jedoch eine Prüfung verlangt. Ihrer Meinung nach könnte ein Teil der Sanierungskosten nicht durch den DDR-Bergbau entstanden sein, sondern durch die Versenkung von Salzlauge aus der Kali-Produktion der K+S-Werke. Ein Gutachten des hessischen Landesumweltamts hatte zumindest ergeben, dass die Salzabwässer mehrere Trinkwasserquellen in der Werra-Region gefährden.

Quelle: Welt

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