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Strengere Regeln für E-Scooter

Elektroroller oder auch E-Scooter sind vielen Städten immer wieder ein Dorn im Auge und führen zu Verkehrsproblemen. Medienberichten zufolge haben sich jetzt Verleiher und Kommunenvertreter auf strengere Regeln geeinigt.

Gerade auf den Gehwegen sorgen die E-Scooter, die immer mehr deutsche Städte fluten, für teils chaotische Verhältnisse. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Einem Bericht der „Passauer Neue Presse“ zufolge haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die vier größten Anbieter der Elektrostehroller auf strengere Richtlinien geeinigt. Die Vereinbarung soll bereits Anfang der Woche offiziell vorgestellt werden.

Was wurde bezüglich der E-Scooter beschlossen?

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, erklärte dazu, dass „die ersten Wochen seit der Zulassung zeigen, dass es sowohl klarere Vorgaben durch die Kommunen, als auch eine gute Kommunikation durch die Anbieter“ brauche.

Unter anderem hat man vereinbart, dass die E-Roller nicht mehr ungeordnet auf den Gehwegen stehen dürfen. Gleiches gilt für das Abstellen in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen. Alternativ sind feste Verleihstationen sowie gekennzeichnete Bereiche vorgesehen. Mieter der E-Scooter müssen dies mittels Foto über die App des Anbieters nachweisen. Das korrekte Abstellen soll dabei über ein Bonussystem belohnt werden, Zuwiderhandlungen sollen durch Sperrung des Nutzers geahndet werden.

Zudem sollen die Elektrostehroller mittels technischer Möglichkeiten für bestimmte Gebiete komplett gesperrt werden. Roller, die falsch abgestellt wurden oder kaputt sind, sollen von den Verleihern zudem binnen einer bestimmten Frist entsorgt werden. Die Anbieter sollen auch die Kosten, die bei den Kommunen für die Beseitigung anfallen, tragen.

Darüber hinaus soll eine Hotline eingerichtet werden, die Beschwerden über falsch abgestellte Roller sammelt. Außerdem sollen die Anbieter anonymisierte Daten über die Zahl der E-Scooter, die Ausleihquote und die zurückgelegten Strecken bereitstellen.

Vereinbarungen sind nicht verpflichtend

Allerdings bleibt unklar, ob die Vereinbarungen tatsächlich umgesetzt werden. Die Richtlinien gelten nicht als verpflichtend, sondern als reine Diskussionsgrundlage zwischen den Verleihern und den Kommunen. In einigen Kommunen, darunter Köln, Dresden und Berlin wurden bereits Parkverbote mit den Verleihern ausgehandelt. Andere Kommunen haben signalisiert, dass sie erst die Rahmenvereinbarung abwarten wollen.

Quelle: koe

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